Frage an Peter Liese bezüglich Bildung und Erziehung

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Peter Liese
CDU
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Frage von Klaus P. •

Frage an Peter Liese von Klaus P. bezüglich Bildung und Erziehung

Guten Tag Herr Dr. Liese,

auch wenn Sie als Abgeortneter nicht der Judikative angehören würde mich interessieren, wie Sie und die CDU zur Frage des Kreuz-Verbotes in der Schule stehen.
Auch zur Frage, ob Gott in der EU-Verfassung genannt werden soll ist umstritten.
Falls Sie hierzu eine Meinung haben, wie und wo vertreten Sie diese?

Danke für Ihre Mühe

Klaus Picker
Soest

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CDU

Sehr geehrter Herr Picker,

über die Interntetplattform abgeordnetenwatch.de erreichte mich Ihre Anfrage zum Thema "Kreuzverbot in Schulen" und zum Thema "Gottesbezug in der EU-Verfassung".

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Ende Oktober 2009 hat mich, wie viele Bürgerinnen und Bürger, irritiert und halte es für falsch.
Ich muss Sie allerdings darauf hinweisen, dass es sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der das Urteil getroffen hat, nicht um eine Institution der Europäischen Union handelt.
Es handelt sich vielmehr um eine Institution des Europarats. Dieser wurde bereits am 5. Mai1949 durch die Unterzeichnung des Vertrags von London zur Gründung des Europarates durch zehn Staaten gegründet. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Europarat am 10. Dezember 1951 beigetreten. Der Europarat umfasst heute 47 Mitgliedssatten und hat damit weit mehr Mitglieder als die Europäische Union. Zum Beispiel gehören die Türkei und Russland dazu. Außerdem verfügt der Europarat über kein direkt gewähltes Parlament. Daher sind die Möglichkeiten des Europäischen Parlaments auf das Urteil und die Konsequenzen Einfluss zu nehmen sehr beschränkt.

Außerdem muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir bereits seit 1995 in Deutschland ein ähnliches Urteil haben. Für die Bundesrepublik ändert sich daher durch das neuste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nichts. Das macht die Sache jedoch nicht besser, relativiert aber das neue Urteil in Bezug auf Deutschland.

Nun zur Frage der EU-Verfassung: Wie sie sicher wissen ist der Entwurf der Entwurf der EU-Verfassung 2005 in Frankreich und den Niederlanden in einer Volksabstimmung abgelehnt worden. Daher wurde an dem Projekt nicht weiter gearbeitet. Bei der Ablehnung in Frankreich hat die Frage der christlichen Werte durchaus eine Rolle gespielt, aber in einem anderen Sinne als wahrscheinlich von Ihnen und von mir gewünscht.
Viele Kritiker der Verfassung sahen die laizistische Ordnung in Frankreich gefährdet. Leider gibt es nur in weniger als einem Drittel der EU-Staaten einen Gottesbezug in der Verfassung. Daher war es schwierig, einen Gottesbezug in den europäischen Text hineinzubringen. Meine Fraktion hat es trotzdem versucht, aber leider ohne Erfolg.

Zwei Dinge sind aber aus meiner Sicht entscheidend:

Erstens:
In Deutschland haben wir haben einen Gottesbezug in der Verfassung, aber die überwiegende Einschätzung bei überzeugten Christen ist, dass dies in vielen Fragen nicht hilft. Wir hatten beispielsweise mit der Regierung Schröder eine Regierung, bei der mehr als die Hälfte der Minister auf die Formel "So wahr mir Gott helfe" bei der Leistung des Amtseid verzichtet hat.

Zweitens:
In wenigen Wochen wird nun der Vertrag von Lissabon in Kraft treten. Er ersetzt die Verfassung. Einige Formulierungen wurden geändert, einige entscheidende Punkte bleiben aber enthalten.

Es gibt einen eigenen Artikel über Kirchen und Religionsgemeinschaften. Hier wird das Staat-Kirche-Verhältnis und die Rechte der Kirche vertraglich anerkannt. Das heißt, traditionelle Rechte der Kirchen, z.B. in Deutschland, können nicht durch europäisches Recht ausgehebelt werden.

Sehr viele christliche Werte sind in der Charta der Grundrechte enthalten, etwa im Bereich der Bioethik das Prinzip, dass der menschliche Körper und seine Teile als solche, nicht kommerzialisiert werden dürfen. Daher ist der Vertrag von Lissabon für Menschen, die an christlichen Werten in der Politik interessiert sind, ein großer Vorteil.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Peter Liese

European Parliament

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