Frage an Peter Ramsauer bezüglich Verkehr

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Peter Ramsauer
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Frage von Helmut F. •

Frage an Peter Ramsauer von Helmut F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

Als Vorsitzender des Fahrgastbeirates der „Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft“ (RSVG) bitte ich Sie, für die Tätigkeit solcher Institutionen, die Legalität und Legitimität i. R. eines „Verbraucher-Mitbestimmungs-Gesetzes“ herzustellen.

Bei verschiedenen Mobilitäts-Dienstleistern für den „Gemeinschaftlichen Personenverkehr“ (GPV) sind inzwischen solche Einrichtungen landesweit entstanden (z. B. Karlsruher Verkehrsbetriebe).
Die Akzeptanz ihrer ehrenamtlichen, engagierten Tätigkeit und ihre Wirksamkeit für die Kunden zur Verbesserung des Angebotes hängt derzeit aber letztlich vom Wohlwollen der operativen Gesellschaft (RSVG) und des Aufgabenträgers für die Durchführung der Aufgabe „öffentlicher Nahverkehr“ (ÖPNV) ab – also den Städten bzw. Landkreisen (hier Rhein-Sieg-Kreis).
Ein solches Gesetz sollte bestimmte Rechte der Information, der Mitwirkung und ggf. Mitbestimmung analog zu den Rechten der Arbeitnehmer in den Mitbestimmungsgesetzen enthalten. So daß es z. B. möglich wird, auf die Linienführung sowie die Fahrplangestaltung, oder die Standards der Haltestellen Wetterschutz, Sicherheit etc. legitimiert und legal, fundierten Einfluß zu nehmen.
Außerdem wäre darüber nachzudenken, ob die Zuordnung einer solchen Institution nicht effektiver und effizienter bei den Aufgabenträgern anstatt bei den operativen Einheiten stattfinden sollte.
Nähere Erläuterungen – auf Anfrage.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Federmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Für das ehrenamtliches Engagement in den Fahrgastbeiräten gebührt den dort tätigen Bürgerinnen und Bürger höchste Anerkennung. Ihr Anliegen, sehr geehrter Herr Federmann, diese Mitwirkung stärker zu legitimieren, kann ich daher nachvollziehen.

Um die Bedürfnisse der Fahrgäste besser einschätzen zu können und aus erster Hand Kundenanregungen zu erhalten, sind viele Verkehrsbetriebe und auch Aufgabenträger dazu übergegangen, Fahrgastbeiräte zu bilden. Die Einbeziehung der Kunden liegt im strategischen Interesse der Verkehrsbetriebe und Aufgabenträger, und dies geschieht auf freiwilliger Basis. In diesem Punkt unterscheidet sich der Nahverkehrssektor nicht von anderen Sektoren. Eine Notwendigkeit, durch Bundesgesetz die Rechte und Pflichten von Fahrgastbeiräten zu regeln, sehe ich allerdings nicht.

Sehr geehrter Herr Federmann,

für Ihre ehrenamtliches Engagement als Vorsitzender des Fahrgastbeirates der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) danke ich Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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