Frage an Peter Ramsauer bezüglich Verkehr

Portrait von Peter Ramsauer
Peter Ramsauer
CSU
0 %
/ 17 Fragen beantwortet
Frage von Tix N. •

Frage an Peter Ramsauer von Tix N. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

ab wann wird das deutsche Recht bzgl. der Führerscheinregelung zu 125ccm Leichtkrafträdern mit dem EU-Recht angeglichen? Wird es im Zuge der Angleichung möglich sein, wie in anderen EU-Ländern, mit der Klasse B (nach 1980) ein 125ccm Leichtkraftrad bis 15 PS zu führen? Wäre eine solche Angleichung nicht auch hinsichtlich der vom Bund angestrebten größeren Unabhängigkeit von ölfördernden Ländern sinnvoll, da ein Leichtkraftrad wesentlich weniger fossile Brennstofe verbraucht? Gibt es zur letzten Frage Statistiken, die die Ersparnis aufzeigen?

Vielen Dank.

Norman Tix, Gütersloh

Portrait von Peter Ramsauer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Tix,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Führerscheinregelung für 125 ccm Leichtkrafträder in Deutschland. Gerne gebe ich Ihnen hierzu folgende Informationen:

Die Mitgliedstaaten der EG können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Leichtkrafträder bis 125 ccm (Klasse A1) unter den Führerschein der Klasse B fallen. Dies folgt aus Artikel 5 Abs.3 b) der derzeit geltenden Richtlinie des Europäischen Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein (91/439/EWG - 2. EG-Führerschein-Richtlinie).

In Deutschland hat man sich dafür entschieden, diese Möglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung, eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung durchzuführen.

Frühere Untersuchungen zum Unfallgeschehen von Leichtkrafträdern hatten gezeigt, dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht ausreicht, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicher ein Leichtkraftrad zu führen.

In der neuen, 3. EG-Führerschein-Richtlinie (Artikel 6 Nr. 3 b) der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein, die ab dem 19.01.2013 zur Anwendung kommt, wird den Mitgliedstaaten das o. g. Wahlrecht ebenfalls eingeräumt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie hat sich der Gesetzgeber nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten (Verbänden, zuständigen Landesbehörden, Bundesanstalt für Straßenwesen) entschieden, im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer Leichtkrafträder nicht unter die Fahrerlaubnis-Klasse B zu fassen. Diese Entscheidung ist durch Beschluss zur Drs. 660/10 am 17.12.2010 vom Bundesrat bestätigt worden.

Sehr geehrter Herr Tix,
zu dem von Ihnen angeführten Umweltaspekt möchte ich Folgendes anmerken:
Motorisierte Zweiräder, das heißt Kleinkrafträder und Krafträder, zählen nach einer Feststellung des Umweltbundesamtes zu den Kraftfahrzeugen mit den höchsten streckenbezogenen Schadstoffemissionen. Die rund 3,6 Millionen Krafträder in Deutschland haben zwar nur einen Fahrleistungsanteil von 2 bis 3 %, sind aber heute für 15 % der verkehrsbedingten Kohlenwasserstoffemissionen verantwortlich.

Bezüglich der von Ihnen nachgefragten Statistiken können Sie sich gern direkt an das Umweltbundesamt wenden oder auf deren Internetseiten recherchieren unter www.umweltbundesamt.de.

Sehr geehrter Herr Tix,
ich hoffe, ich habe Ihnen den Sachverhalt nachvollziehbar darlegen können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Peter Ramsauer
Peter Ramsauer
CSU