Frage an Peter Schimke bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Peter Schimke
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Frage an Peter Schimke von Michael R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Schimke

Habe eine Frage wegen der Befristungen von Arbeitsplätze was sie dazu meinen

hatte 2 jahre bei einem grossen Automobilhersteller gearbeitet befristet

Meine Frage ist: Müssen 2 Jahre Befristung sein ich meine das ist Ausbeudung

Weil wo ich ging kam der Nächste Auf 2 Jahre??

Vielen Dank

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Roll,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

1. Die Partei DIE LINKE setzt sich dafür ein, Befristungen zu stoppen! Immer mehr Menschen hangeln sich jahrelang von einem befristeten Job zum nächsten. Jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist befristet. DIE LINKE fordert daher die ersatzlose Streichung der »sachgrundlosen Befristung« aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Sachgründe müssen strikt beschränkt, Kettenbefristungen verboten werden: Der zweite Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber muss unbefristet sein, Befristungen sollen auf längstens ein Jahr beschränkt werden. Auch im öffentlichen arbeiten Beschäftigte immer öfter und länger befristet – vor allem junge Berufseinsteiger. Der öffentliche Dienst muss Vorbild sein: Sachgrundlose Befristungen müssen ausgeschlossen werden.

2. Lohndumping durch Leiharbeit und Werkverträge gehört gesetzlich ab dem 1. Arbeitstag verhindert! Leiharbeit schafft im gleichen Betrieb Beschäftigte zweiter Klasse. Beschäftigte in Leiharbeit verdienten 2015 nur knapp 60 Prozent des Durchschnittslohns. Wir wollen die Leiharbeit abschaffen. Bis dahin kämpfen wir um bessere Bedingungen für die Beschäftigten! Lohndumping muss sofort unterbunden werden: Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen müssen den gleichen Lohn wie Festangestellte plus eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent erhalten! Kein Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten darf länger als drei Monate dauern. Leiharbeiter müssen nach drei Monaten im Betrieb übernommen werden und dürfen nicht gegen andere Leiharbeiter ausgetauscht werden. Der Einsatz von Leiharbeit und die Vergabe von Werkverträgen müssen an die Zustimmung des Betriebsrates und die Einhaltung der im Kernbetrieb gültigen Tarifverträge gebunden werden. Der Missbrauch von Werkverträgen durch Scheinwerkverträge muss wirksam unterbunden werden, indem die Beweislast umgekehrt wird und zukünftig beim Arbeitgeber liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schimke