Frage an Peter Wichtel bezüglich Staat und Verwaltung

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Peter Wichtel
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Frage von Roland M. •

Frage an Peter Wichtel von Roland M. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Wichtel,

zunächst möchte ich Ihnen danken, dass Sie bereit sind sich den kritischen Fragen der Wähler aus dem Wahlkreis Offenbach zu stellen. Mir ist dabei natürlich bewusst, dass Sie insoweit zum großen Teil lediglich der Notwendigkeit nachkommen, den zunehmenden Unmut der Bevölkerung entgegenzuwirken.

Die letzten zwei Stunden habe ich mir die Mühe gemacht, die vergangenen Beiträge durchzulesen. Nach der Lektüre Sie erlauben mir die Bemerkung, dass viele konkrete Fragen bedauerlicherweise nur mit Allgemeinplätzen beantwortet wurde. Auf viele konkrete Fragen wurde leider mir stereotypischen Wiederholungen geantwortet. Viele Fragen wurden überhaupt nicht beantwortet. Insbesondere kritischen Fragen weichen Sie gerne aus. Wie dem auch sei, nehmen Sie das als konstruktive Kritik.

Nun zu meiner Frage: Die BRD wird sich ab kommender Legislaturperiode das zweitgrößte Parlament der Welt leisten. Zur Veranschaulichung und Einordnung: Vor Nordkoreo und hinter China. Es ist anzunehmen, das sich die Volksvertreter, wie Sie, im Vorfeld intensiv damit auseinandergesetzt haben wie es auf die Bevölkerung wirkt, dass wir uns hinsichtlich der Parlamentsgröße nun unter diesen Staaten einordnen.

Ist der Reichstag für eine solche Heerschar von Abgeordneten noch geeignet oder ist beabsichtigt eine neues Parlament zu bauen? Sind ausreichend Parkplätze vorhanden? Besteht die begründete Gefahr, dass wir bald mehr Abgeordnete als Bürger haben werden?

Sie werden es mir nachsehen müssen, aber die Vorgehensweise der Regierung und des Parlaments erscheint mir nicht im Interesse des Landes, geschweige denn des Volkes. Vielmehr ist offensichtlich, dass sie (die sog. Volksvertreter) hauptsächlich ihre ganz eigenen Interessen verfolgen.

Als Volksvertreter haben Sie ein Vorbildfunktion, Art. 38 Abs. 1 GG. Sind Sie der Ansicht, dass Sie diese erfüllen?

Können Sie die parteiübergreifende Entscheidung zum neuen Wahlrecht (ich nehme an ohnehin alternativlos) mit ihrem Gewissen vereinbaren?

Mit herzlichen Grüßen
Roland Mielke

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CDU

Sehr geehrter Herr Mielke,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am politischen Geschehen. Gerne werde ich im Folgenden auf die Hintergründe der von Ihnen erwähnten Thematik eingehen.

Ab der kommenden Legislaturperiode wird der Deutsche Bundestag in der Tat eine Vergrößerung erfahren und dem Haus werden mehr Abgeordnete als heute angehören. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 eine Reform des Bundestagswahlrechtes angemahnt hatte.

Im Zuge dieses Auftrags hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Modell beschlossen, dass keine Vergrößerung des Parlamentes vorsieht. Wie Sie offensichtlich auch waren die Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Fraktion und ich gegen solch eine Erweiterung des Parlamentes. Zu unserem Bedauern hat das Bundesverfassungsgericht dieses Modell eines neuen Wahlrechtes im Lauf des Jahres abgelehnt und zudem eine neue Grenze für die Anzahl der Überhangmandate eingeführt. Diese Vorgaben aus Karlsruhe haben uns insoweit keine andere Möglichkeit gelassen.

Zudem war bereits in der ersten Sitzung der anschließend gebildeten fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe zum Wahlrecht deutlich, dass der vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Konsens nur um den Preis des Vollausgleichs der Überhangmandate zu erreichen ist.

Wie Sie sehen, steht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Vergrößerung des Bundestages überaus kritisch gegenüber. Trotz unseres Engagements ist die Erweiterung des Parlamentes aber leider die zwangsläufige Folge aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Preis des Konsens.

Weiterführende Informationen zum Wahlrecht und der Bundestagswahl finden Sie bei Interesse auf der Seite http://www.bundeswahlleiter.de.

Herzliche Grüße aus Berlin

Peter Wichtel