AgNes-Entwurf bedroht GGV: Mieter zahlen Prosumeraufschlag mehrfach, EFH-Besitzer nur einmal. Werden Sie sich für das Prinzip „Eine PV-Anlage, ein Aufschlag“ auch bei der Gebäudeversorgung einsetzen?

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Frage von Martin F. •

AgNes-Entwurf bedroht GGV: Mieter zahlen Prosumeraufschlag mehrfach, EFH-Besitzer nur einmal. Werden Sie sich für das Prinzip „Eine PV-Anlage, ein Aufschlag“ auch bei der Gebäudeversorgung einsetzen?

Der AgNes-Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur bedroht die 2024 eingeführte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Geplant ist ein „Prosumeraufschlag“ (ca. 125–160 €/Jahr), der bei der GGV pro teilnehmendem Mieter (Marktlokation) anfällt. Im Gegensatz dazu zahlen Besitzer von Einfamilienhäusern oder Mieterstrom-Teilnehmer den Aufschlag nur einmal pro PV-Anlage.

Laut Analyse des 1000 GW Instituts (Daniel Fürstenwerth) übersteigt dieser Aufschlag bei GGV-Modellen oft die erzielbare Stromkosteneinsparung. Dies trifft Mieter kleiner Wohnungen am härtesten und macht die GGV wirtschaftlich unmöglich. Damit werden Ziele wie Verursachergerechtigkeit, Verbraucherschutz und Systemdienlichkeit klar verfehlt. Gerade in Mehrfamilienhäusern ist Solar am sinnvollsten, weil der Strom meißt überhaupt nicht ins Netz eingespeist wird, sondern an Ort und Stelle verbraucht wird. Ein höheres Netzentgelt macht allein aus diesem Grund technisch keinen Sinn.

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Antwort von CSU

EEG 2027

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das EEG ist ein Bundesgesetz. Im Bundesratsverfahren zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes setzt sich Bayern nachdrücklich für geeignete Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb Photovoltaik-Dachanlagen ein.

Ziel ist es, den Übergang in die Direktvermarktung möglichst barrierefrei zu ermöglichen.

Zudem setzt sich Bayern dafür ein, dass die Übergangszahlungsfrist maßgeblich verlängert wird sowie für eine einheitliche Frist für den geplanten Zahlungsanspruch im Rahmen der Netzbetreiberabnahme für Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt.

Darüber hinaus wird die Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung von 50% der installierten Leistung für Solaranlagen des zweiten Segments äußerst kritisch betrachtet und eine entsprechende Streichung dieser Regelung gefordert.

Ich setze mich zudem für die Einführung einer Bestandsschutzmaßnahme sowie einen stärkeren Schutz des Eigenverbrauchs vor Abregelungen ein, soweit dies bei einem Bundesgesetz möglich ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort die Haltung im Bereich der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und der Bayerischen Staatsregierung verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Petra Guttenberger, MdL

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