Fragen zur Position Deutschlands zur geplanten EU-Chatkontrolle
Sehr geehrte Frau Petra Loibl,
ich möchte Sie zur geplanten EU-Chatkontrolle um Ihre Stellungnahme bitten.
Welche Weisung hat die Bundesregierung der Ständigen Vertretung in Brüssel erteilt – Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung? Wird diese Weisung veröffentlicht? Falls nicht, warum?
Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Regelung mit einer anlasslosen Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt? Ich halte einen solchen Eingriff in die Privatsphäre für sehr problematisch und wünsche mir, dass Deutschland die Grundrechte der Bürger schützt.
Ich würde mich über eine kurze Antwort vor der nächsten Ratssitzung sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Baris K.
Dingolfing
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für dieses wichtige Thema.
Zum aktuellen Stand
Die bisherige freiwillige Übergangsregelung zur Erkennung von Kindesmissbrauchsmaterial (CSAM) war am 3. April 2026 ausgelaufen. Im Juli 2026 haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, diese befristete Regelung – voraussichtlich bis April 2028 – erneut in Kraft zu setzen.
Zur Haltung der Bundesregierung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich klar für die zügige Wiederherstellung der Rechtsgrundlage eingesetzt. Die Bundesregierung hat die deutsche Delegation in Brüssel entsprechend angewiesen.
Zu Ihrer Sorge vor anlassloser Überwachung
Ihre Sorge ist berechtigt – und ich teile sie. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die nun wieder in Kraft gesetzte Regelung keine anlasslose Massenüberwachung vorsieht: Die Prüfung erfolgt freiwillig durch die Anbieter, Meldungen an Behörden sind erst nach menschlicher Verifizierung zulässig, und eine Brechung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Schutz der Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger bleibt damit gewahrt.
Dennoch gilt: Jede Regelung in diesem Bereich muss verhältnismäßig sein und darf nicht zu einem Einfallstor für weitergehende Überwachung werden. Hier werde ich als Abgeordnete wachsam bleiben.
Zur Frage der Transparenz
Für konkrete Auskünfte zur Veröffentlichungspraxis von Verhandlungsweisungen empfehle ich Ihnen, sich direkt an das Bundesinnenministerium oder Ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden, da dies ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Ich versichere Ihnen: Kinderschutz und Schutz der Privatsphäre sind für mich gleichermaßen wichtige Anliegen – beides muss zusammen gedacht werden, nicht gegeneinander ausgespielt.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Petra Loibl MdL