Wollen Sie die Westbalkan-Regelung auf die Ukraine ausdehnen? Wollen Sie ukrainischen Flüchtlingen eine Perspektive geben?

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Petra Pau
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Frage von Reinhard P. •

Wollen Sie die Westbalkan-Regelung auf die Ukraine ausdehnen? Wollen Sie ukrainischen Flüchtlingen eine Perspektive geben?

Sehr geehrte Frau Pau,

in Deutschland wurden sehr viele Flüchtlinge aus der Ukraine nach der »Massenzustrom-Richtlinie« aufgenommen. Diese sieht aber eine Aufnahme nur für höchstens drei Jahre vor, also bis Anfang März 2025. Der Krieg in der Ukraine dauert aber schon seit 2014, die Aufnahme findet seit März 2022 statt. Da der Ukraine die Unterstützung mit modernen Waffen in ausreichender Zahl nach wie vor verweigert wird, wird der Krieg länger dauern – die NATO plant jetzt die Unterstützung für die nächsten fünf Jahre.

Mit einem Aufenthaltstitel bis März 25 können die Flüchtlinge schwer Arbeit finden oder eine Ausbildung starten. Die Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen dauert zu lange.

Könnten Sie sich dafür einsetzen, dass die Westbalkan-Regelung auf die Ukraine ausgedehnt wird? Der Bundestag hat sich grundsätzlich schon positiv zur Ausweitung gestellt. So könnten ukrainische Flüchtlinge eine Bleibeperspektive erhalten.

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Lieber Herr P.,

Wir als Linke sind der Meinung, dass alle Menschen, die vor Krieg und Katastrophen fliehen einen sicheren Platz finden müssen, unabhängig davon, welchen Pass sie besitzen oder nicht besitzen. Ihnen muss der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert und ihre Abschlüsse und Qualifikationen leichter anerkannt werden. 

Die WB-Regelung auf die Ukraine auszuweiten ist in meinen Augen jedoch nicht der richtige Weg. Denn man könnte – wie von Ihnen ausgeführt - zwar annehmen, dass der EU-Schutzstatus für ukrainische Staatsangehörige nach drei Jahren enden wird, weil er als befristeter Schutz angelegt ist und der Gesetzeswortlaut dies nahelegt. Auf EU-Ebene besteht aber schon Einigkeit darüber, dass der Schutzstatus auch über drei Jahre hinweg verlängert werden wird (und dass dies rechtlich möglich ist), wenn dies wegen des Krieges in der Ukraine erforderlich ist, wovon auszugehen ist. Das wird ein sicherer und rechtlich besserer Status als der Status nach der WB-Regelung sein. Denn, um im Rahmen der WB-Regelung in Deutschland arbeiten zu können, muss zum einen der Status im Ausland beantragt werden. Das ist für Menschen, die vor Krieg fliehen nicht zumutbar. Zum anderen darf nur einreisen, wer einen sicheren Arbeitsplatz in Deutschland vorweisen kann. Ein Schutz vor Krieg kann aber nicht von solchen ökonomischen Gesichtspunkten abhängig gemacht werden!

Solange der also Krieg andauert, werden Ukrainerinnen und Ukrainer hier rechtmäßig bleiben können - und dann können sie auch arbeiten, in Ausbildung gehen, studieren, aber wenn nötig auch Sozialleistungen und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Wir werden uns dennoch für einen andauernden, sicheren Schutzstatus einsetzen und am besten für schnelle Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung (unabhängig vom Verlauf des Krieges) - für diejenigen, die das wollen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau

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