Frage an Ralf Brauksiepe bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ralf Brauksiepe
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Frage an Ralf Brauksiepe von Michael N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

Ich habe eine Nachfrage zum Thema Internetsperren. Genauer gesagt geht es um
Ihre Antwort, die Sie Herrn Ziegler gegeben habe.

Darf ich das so verstehen, dass sich der Terminus "unabhängiger Kinderschutzverein" sich darauf bezieht das die deutsche Kinderhilfe nicht Mitglied im Deutschen Spendenrat (DSR) ist und auch Ihren Status als Gemeinnützig aufgegeben hat?

Wie ist Ihrer Meinung nach ein nicht gemeinnütziger Verein der auch nicht die Regeln des DSR befolgt , in der Lage die Vorwürfe des Herrn Ziegler zu entkräften?

Ist Ihnen Bekannt des der unabhängige Missbrauchsopfer Schutzverein "Mogis" das Gesetzesvorhaben ablehnt. Welcher dieser Beiden Vereine hat das Größere Gewicht?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

Michael Nohl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nohl,

vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal abgeordnetenwatch.de zum Thema Kinderpornographie.

Bei der Frage der Bekämpfung von Kinderpornographie geht es weder darum, wie viele Kinderschutzvereine sich für den Gesetzentwurf aussprechen, noch um Fragen des Spendenwesens bei der Deutschen Kinderhilfe. Es geht hier um eine Sachfrage, in der man durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann. Aus meiner Sicht ist der Weg, den die Koalition mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet beschreitet, der richtige Weg. Die Ergebnisse der dazu am 27. Mai durchgeführten Expertenanhörung werden wir sorgfältig auswerten. Gleichzeitig nehmen wir die Kritik von Internetnutzern aber auch die Unterstützung durch Kinderrechtsorganisationen (u.a. auch UNICEF, das Deutsche Kinderhilfswerk, ECPAT, der Deutsche Kinderschutzbund, Innocence in Danger e.V. und Save the Children, siehe deren Aufruf vom 26. Mai 2009) zur Kenntnis.

Wir nehmen, darauf habe ich bereits hingewiesen, die Bedenken, die die Gegner des Gesetzentwurfes haben, ernst. Daher sieht der Gesetzentwurf eine Evaluierung der Maßnahmen nach zwei Jahren vor. Auf der Grundlage dieser Evaluierung wird sich zeigen, ob und in welchem Umfang die Maßnahmen aufrecht erhalten bleiben oder ob ggf. weitere Schritte erforderlich sind.

Ich bin allerdings davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf, der nun in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird, einen positiven Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe