Frage an Ralf Brauksiepe bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Ralf Brauksiepe
Ralf Brauksiepe
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ralf Brauksiepe zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hartmut A. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Hartmut A. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Dr. Brauksiepe,

ich habe eine Frage zur Kranken- und Pflegeversicherung:

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Sie gewährt ihren Mitgliedern Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Die KVB betreut zur Zeit 226.000 Mitglieder. Zusammen mit den mitversicherten Angehörigen haben annähernd 374.000 Versicherte Anspruch auf Leistungen der KVB.

Ich bin als ehemaliger Bundesbeamter (nicht Bundesbahn) seit 1965 freiwillig in der GKV versichert und bin Beihilfe berechtigt. Bei Wahl der Kostenerstattung leiste ich nicht unerhebliche Zuzahlungen, ähnlich wie die Bundesbahner bei der KVB. Der KVB-Leistungskatalog ist eher umfangreicher. Der vergleichbare Beitrag liegt bei ca. 200 € monatlich bei der KVB gegenüber ca. 500 € bei meiner GKV.

Wie ist der erhebliche Beitragsunterschied zu erklären? Ist es möglich, mich in der KVB versichern zu lassen? Und falls nein, besteht die Aussicht, dass sich die KVB künftig teilweise öffnet?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!

Portrait von Ralf Brauksiepe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ahlborn,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde.

Eine Möglichkeit, in die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) zu wechseln, besteht auch für Sie als ehemaliger Beamter nicht. Ihr Bestand ist 1993 geschlossen worden. Es handelt sich bei der KVB nicht um eine gesetzliche Krankenkasse des SGB V. Vielmehr bietet sie den Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, den zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen und beurlaubten Beamten, den Ruhestandsbeamten, deren Angehörigen und Hinterbliebenen eine umfassende Absicherung gegen finanzielle Belastungen bei Krankheit, Geburt und Tod. Rechtsgrundlage ist § 78 Bundesbeamtengesetz, wonach der Dienstherr gegenüber seinen Beamten eine besondere Fürsorgepflicht hat.

Weil es sich um ein ganz anderes System handelt, ist ein Vergleich der Beiträge mit gesetzlichen Krankenkassen nicht sinnvoll.

Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe