Frage an Ralf Brauksiepe bezüglich Gesundheit

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Ralf Brauksiepe
CDU
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Frage von Arndt M. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Arndt M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

in der Pflegeversicherung ist ein Zuschlag für Singles eingeführt worden.
Diese Maßnahme wurde mit einem Urteil des Bundesverfassungssgerichtes begründet.
Ich, aus Singlesicht, finde die Umsetzung des Verfassunggerichtsurteiles aus bestimmten Gründen völlig mißlungen:
-- Eltern werden nicht nur während der Erziehungszeit, sondern Ihr ganzes Leben
bevorzugt.
-- Eltern, die relativ früh ein Kind geboren haben, werden länger bevorzugt, als jene, die
später Kinder bekommen haben.
-- Alle vor dem 1.1. 1940 geborenen wurden ausgenommen
-- Von einem einzigen Kind können theoretisch sehr viele Personen profitieren: Leibliche/r Vater/Mutter, Pflegevater/Mutter, Adoptivvater/Mutter u.s.w.
-- Pflegeeltern, die Geld für ihre Tätigkeit bekommen, profitieren auch.
-- Auch werden Kinder berücksichtigt, die nur wenige Minuten gelebt haben, im Gegensatz zu Totgeburten.

Wie werden sie diese Thema angehen, sollten Sie gewählt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Arndt Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

ich danke Ihnen für die Fragen zum Themenbereich Förderung von Familien, die sich aus Sicht eines Singles stellen.

Ich halte es zunächst für wichtig, bei aller berechtigten Kritik an den von Ihnen angesprochenen Regelungen immer zu berücksichtigen, dass die rot-grüne Bundesregierung die Hauptverantwortung für diese Politik trägt und insofern auch der erste Adressat für Kritik an diesen Regelungen ist. Ich bin ebenfalls der Auffassung, dass die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der abschließenden Regelung, die lediglich eine Belastung von Kinderlosen, aber keine Entlastung von Familien vorsieht, nicht richtig umgesetzt hat. Die Entlastung wird nicht nach der Kinderzahl differenziert. Damit ist ein weiterer Gang zum Bundesverfassungsgericht vorprogrammiert.

CDU und CSU haben im letzten Jahr vorgeschlagen, pro Monat und Kind einen Kinderbonus von 5 Euro zu zahlen. Da eine Finanzierung aus Steuermitteln nicht in Frage kommt, hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür ausgesprochen, die Beiträge aller Versicherten leicht um 0,1 Prozentpunkte anzuheben. Damit ergibt sich selbst beim Höchstbeitrag und einem Kind noch eine Entlastung. Maximal steigt der Beitrag um 3,49 Euro monatlich. Dieser Vorschlag ist gerecht und familienfreundlich und sieht die größte Entlastung dort vor, wo sie am dringendsten gebraucht wird: Bei Menschen mit niedrigem Einkommen, bei Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe MdB