Frage an Ralf-Peter Wirth bezüglich Verbraucherschutz

Ralf-Peter Wirth
FDP
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Frage von Matthias M. •

Frage an Ralf-Peter Wirth von Matthias M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Ralf – Peter Wirth!

Ich hatte bereits vor 5 Jahren Kontakt mit Herrn Clemen CDU, er hat sich umfänglich bei seiner Kirchgemeinde in Leipzig Connewitz im Nov. 2010, zur Problematik informiert. Die seinerzeit in Aussicht gestellte Klärung der Problematik ist leider nicht erfolgt.
Nun treten Sie für die FDP in meinem Wahlkreis an. Es ist Ihnen sicher nicht bekannt, dass aus Leipzig eine europaweit einmalige Innovation, zur Problematik im SächsBestG von 1994, im Jahr 1996 hervorgekommen ist. Diese Innovation wurde von den federführenden Entscheidungsträgern der Stadtverwaltung und auch von den Fraktionen des Stadtrates nicht erkannt, vielmehr mit fadenscheinigen Begründungen, besonders beispielgebend für weitere Kommunen in Sachsen, behindert. Hier sei auch auf die Ausführungen von Frau Elke Hermann M. d. SLT hinzuweisen. Sie hat mit der Erklärung, dass es möglicherweise Menschen gibt welche neue Lösungen nicht wollen, den Finger auf die Wunde gelegt. Siehe hier: http://www.youtube.com/watch?v=c9rzDaEBK0w&feature=related

Aus der Einwohneranfrage vom 02.04.2013 / Nr. 231 können Sie weitere Bemühungen entnehmen.
http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/932139D5CBAF07F2C1257B4200337975/

Meine Fragen an Sie:

1. Werden Sie es weiterhin zulassen, dass sowohl die Staatsregierung wie die derzeitige Koalition ihre eigenen Wertvorstellungen z.B. „Bewahrung der Schöpfung“ und „Umweltrichtlinie öffentliches Auftragswesen“ SGV Bl. Nr. 28/91 ignorieren und die Ministerin die Ausschussmitglieder mit unwahren Erklärungen täuscht?

2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie, darauf einzuwirken, dass auch in Leipzig die Intentionen des Gesetzgebers aus dem Jahre 1994 umgesetzt werden.

3. Wollen Sie weiterhin zulassen, dass eine Bestattungskultur praktiziert werden muss, welche entgegen der Würde des Menschen ist?

Das Grundgesetz garantiert die Würde des Menschen auch über den Tod hinaus.

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Matthias Malok,

mich haben die angeführten Links

https://www.youtube.com/watch?v=B3GJrmnTme4

https://www.youtube.com/watch?v=ObjCVb81Lvg&NR=1&feature=endscreen

sehr stark berührt.

So etwas halte ich für nicht akzeptabel.

Die von Ihnen zitierten Gesetzestexte sind für mich klar formuliert:

§16

( 3 ) Die Leiche muss in einen festen, gut abgedichteten und aus umweltgerecht abbaubarem Material bestehenden Sarg gelegt werden, dessen Boden grundsätzlich mit einer 5 bis 10 cm hohen Schicht aus Sägemehl, Sägespänen, Holzwolle oder anderen geeigneten aufsaugenden Stoffen bedeckt ist.

§ 18

( 4 ) 1 Die Bestattung kann als Erd- oder als Feuerbestattung vorgenommen werden. 2 Implantate sind vor der Erd- oder Feuerbestattung vom Leichenschauarzt oder Bestatter zu entfernen, wenn sonst Schäden für die Umwelt oder an der Verbrennungsanlage zu befürchten wären.

Damit ist für mich eine eindeutige Regelung vorhanden.

Ich werde in jedem Fall, auch bei Nichtwahl in den Landtag, in dem Landesfachausschuß Soziales der FDP Sachsen, an einer entsprechen Durchsetzung des Gesetzestextes hinwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf-Peter Wirth