Frage an Ralf Stegner von Klaus R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Stegner,
mich würde interessieren, wie es kommt, dass jemand wie Sie, der sehr gerne und sehr oft twittert, bei Facebook sehr präsent ist und der im Allgemeinen nicht als kamera- oder mikrofonscheu bezeichnet werden kann, hier die an ihn direkt gerichteten Fragen nicht beantwortet?
Mit freundlichen Grüßen
K. R.
Weitere Fragen an Ralf Stegner
Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.
Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns durchaus bekannt und wurde auch bereits im parlamentarischen Verfahren und insbesondere im 23. Ausschuss für Digitales thematisiert.
Einschüchterungsversuche oder Drohungen gegenüber frei gewählten Abgeordneten lehne ich ganz klar ab – sie widersprechen dem Grundgesetz und einem demokratischen Miteinander im Parlament. Ob die Vorwürfe gegen Herrn Spahn stimmen, kann ich nicht beurteilen.
Ich habe mich zu der Thematik öffentlich bereits umfangreich geäußert und verweise demnach inhaltlich auf die folgenden Beiträge
