Moin Herr Stegner, wie beurteilen sie den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz hinsichtlich der Auswirkungen für pflegende Angehörige?
Insbesondere interessiert mich ihre Meinung zu den geplanten Rentenkürzungen, den neuen Pflegebudgets, der Streckung der Zuschüsse in Pflegeheimen und der Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Pflegeneuordnungsgesetz. Als SPD finden wir im Gesetzentwurf positive Ansätze, haben an vielen Stellen aber auch Kritik. So begrüßen wir die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation und verbuchen sind auch mit der Unterstützung pflegender Angehöriger sehr einverstanden. Auch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entbürokratisierung begrüßen wir. Was allerdings kritisch ist, ist, dass die strukturellen Lasten nach dieser Vorlage weiterhin nahezu ausschließlich von den gesetzlich Versicherten getragen werden sollen: Damit bleibt ein Grundproblem ungelöst. Der finanzielle Strukturausgleich zwischen sozialer Pflegeversicherung und privater Pflegepflichtversicherung, den die SPD vorgeschlagen hatte, ist nicht vorgesehen. Mein Fraktionskollege Christos Pantazis, der Sprecher der SPD für diesen Bereich ist, hat unsere Position zum Entwurf in einer Erklärung differenziert deutlich gemacht. Sie finden dieses Statement unter https://spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/stabilisierung-pflegeversicherung-muss-solidarisch auf der Webseite der SPD-Bundestagsfraktion.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir auf Änderungen in zahlreichen Bereichen des Konzepts hinwirken. Für uns ist dabei klar: Die Stabilisierung der Pflegeversicherung muss solidarisch sein.
Mit freundlichem Gruß
Ralf Stegner
