Wie stehen Sie zu dem neuen Tierschutzgesetz, das im Herbst verabschiedet werden soll?

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Ralf Stegner
SPD
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Frage von Ulrike G. •

Wie stehen Sie zu dem neuen Tierschutzgesetz, das im Herbst verabschiedet werden soll?

Sehr geehrter Herr Stegner,

im Herbst soll das neue Tierschutzgesetz verabschiedet werden, welches aber viele wichtige Punkte zum Schutz der Tiere nicht berücksichtigt oder bei Verboten Schlupflöcher bietet, so dass es keine Verbesserung für die Tiere gibt. Es wäre sehr wichtig die folgenden Verbote dringend und sehr zeitnah durchzusetzen:

- Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU

- Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

- Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und

die Anbindehaltung von Greifvögeln

- Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

- Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

- Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

- Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

MfG

U. G.

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Sehr geehrte Frau G.

 

 

vielen Dank für ihre Nachricht. Mich erreichen täglich eine sehr große Anzahl von Zuschriften, haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass ich bei Ihrer umfangreichen Fragestellung nicht auf alle Unterpunkte im Detail eingehen kann.

 

Genau wie Ihnen, ist es mir ein Anliegen, Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen. Ich bin davon überzeugt, dass wir als Menschen für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe verantwortlich sind. Nicht zuletzt das Grundgesetz hat deshalb den Tierschutz auch als Staatsziel fest verankert. Das Tierschutzgesetz soll mit dem Ziel verabschiedet werden, die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse der vergangenen Jahre nun auf gesetzlicher Ebene festzuschreiben, um Tiere real besser zu schützen.

 

Die von Ihnen beschriebenen Defizite im neuen Tierschutzgesetz kann ich nachvollziehen, möchte jedoch bestimmte Aspekte gerne näher erläutern.

 

Die Ausnahmereglungen für Rinder in der Anbindehaltung halten wir als SPD-Bundestagsfraktion für ratsam, um kleine landwirtschaftliche Betriebe nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz zu bedrohen, sondern ihnen die Möglichkeit zu geben, ihren Betrieb tierschutzgesetzeskonform umzubauen. Ich sehe diese Ausnahme deshalb als einen Kompromiss an, der zumindest Fortschritte beim Tierschutz bringt und weder den Beitrag der Weidewirtschaft auf Almen und Wiesen für den Naturschutz noch die besondere Situation kleiner Höfe außen vor lässt.

 

Im Bereich von Qualzuchten sind wir uns einig, dass diese schnellstmöglich beendet werden müssen. Deshalb bin ich sehr froh, dass das neue Tierschutzgesetz nicht mehr auf Vorhersagen beruht, sondern nun das vorhandene Zuchttier im Fokus steht. Sollte ein Tier Qualzuchtmerkmale aufweisen, darf mit diesem Tier nicht mehr gezüchtet werden.

 

Außerdem unterstütze ich, genau wie Sie, das Haltungsverbot von Wildtieren im Zirkus und bin deshalb froh, dass die Änderung des Tierschutzgesetzes die Neuanschaffungen von Elefanten, Affen, Giraffen, Großkatzen, Großbären, Nashörnern, Robben und Flusspferde untersagt.

 

Das Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU ist uns als SPD-Bundestagsfraktion ebenfalls ein Anliegen. Aktuell gibt es leider erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen diese Transporte zu unterbinden, dennoch versuchen meine Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Ausschüssen intensiv Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen.

 

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Nachricht und Anmerkungen zum neuen Tierschutzgesetz.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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