Frage an Ralph Brinkhaus bezüglich Bundestag

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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Johannes M. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Johannes M. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

wie ich, sind auch Sie Steuerberater. Daher kennen Sie die Berufspflichten unseres Berufsstands: Nach § 57 StBerG haben wir unseren Beruf unabhängig auszuüben. Daher ist nach Abs. 4 der Vorschrift mit der Tätigkeit des Steuerberaters eine gewerbliche Tätigkeit nicht vereinbar. Auch Abgeordnete müssen ihr Amt unabhängig ausüben, dennoch gilt trotz ihrer großen Verantwortung kein Verbot für eine Nebentätigkeit. Mir ist es unverständlich, warum Sie Herrn Amthors Fehlverhalten so nachlässig kommentieren, quasi als Fehler eines jungen Mannes abtun, den man nun halt mal so macht. Schon aufgrund seines Alters kann er keinerlei Berufserfahrung haben. Ist es dann nicht seltsam, dass eine US-Firma ihm Aktienoptionen anbietet? Was anderes soll er denn für diese Firma gemacht haben, als ihnen die Tür zu politischen Gesprächen und damit Einflussnahme zu ebnen? Dafür und offenbar nur dafür, scheint er bezahlt worden zu sein. Es spielt m.E. keine Rolle, dass er diese Optionen dann zurückgab. Er hat sie angenommen! Dies ist Lohn (als Steuerberater kennen Sie das Prinzip der Entgeltlichkeit auch ohne Fluss von Geld). Warum legt Ihre Partei so wenig Wert auf Transparenz als Dokumentation, wie Sie im Interesse des Allgemeinwohls entscheiden? Warum werden Berufsgruppen, wie wir Steuerberater, mit strengen Auflage versehen (was ich für vernünftig halte) aber Abgeordnete nicht, obwohl sie eine gesellschaftlich viel wichtiger Arbeit ausüben als wir? Wie wollen Sie mit dieser lässigen Haltung Vertrauen in die Arbeit von Politikern/innen schaffen? Sehen Sie im Erstarken des Populismus keinen Zusammenhang zur fehlenden Transparenz der Arbeit der sogenannten Altparteien? Stimmen Sie mir zu, dass Misstrauen die Saat für Verschwörungstheorien ist? Wie wollen Sie dies bekämpfen, ohne mehr Transparenz zu schaffen?

Mit besorgten Grüßen

J. M. (Berufskollege)

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Sehr geehrter Herr Mohr,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind im Grundgesetz, im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aufgeführt. Bestandteil der Geschäftsordnung sind die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages.

Die Verhaltensregeln enthalten genaue Anzeigepflichten für Spenden, Gastgeschenke und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit sowie Tätigkeiten und Funktionen, die vor und neben dem Mandat ausgeübt werden. Diese Offenlegungspflichten (Transparenzregelungen) sollen es den Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats zu machen, und zwar bei jeder oder jedem einzelnen Abgeordneten. Die Verhaltensregeln finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/resource/blob/194754/d90bf2976b8a03a86fc0c65f3717bb23/web_Verhaltensregeln_2017-data.pdf

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden auf der Website des Deutschen Bundestages jeweils mit den Abgeordnetenbiografien veröffentlicht und laufend aktualisiert. Daneben werden die Angaben im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages (Teil II) publiziert.

Philipp Amthor hat sich für seinen Fehler entschuldigt. Inwieweit er gegen das Abgeordnetengesetz, unsere Arbeitsordnung oder unsere Verhaltensregeln verstoßen hat, wird jetzt untersucht. Dabei wird er transparent mitarbeiten. Erst, wenn diese Überprüfung abgeschlossen ist, können wir abschließend beurteilen, ob Verstöße vorgelegen haben und Sanktionen verhängt werden müssen. In jedem Fall führt der Fall zu mehr Sensibilität mit dem Thema Lobbyismus und das ist gut so.

Darüber hinaus haben wir mit der SPD-Bundestagsfraktion gerade die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters vereinbart. Die mit unserem Koalitionspartner gefundene Einigung setzt den gemeinsamen Wunsch nach einer möglichst großen Transparenz bei der Ausübung von Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag und seinen Mitgliedern vollständig um. Weitere Informationen zu der Vereinbarung finden Sie hier: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/einigung-auf-die-einfuehrung-eines-verbindlichen-lobbyregisters

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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