Frage an Ralph Brinkhaus bezüglich Lobbyismus & Transparenz

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Ralph Brinkhaus
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Frage von Dr. Anke K. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Dr. Anke K. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

die Frage von Transparenz und Lobbyismus stellen sich auch auf kommunaler Ebene respektive Kreisebene. Ich nehme da gerne das Beispiel des Landrates Adenauer aus Ihrem Wahlkreis Gütersloh.

Seit Jahren legt der Landrat zwar seine Nebeneinkünfte offen, deren Beschaffenheit und stetig steigende Höhe jedoch werfen Fragen auf. Wieso etwa muss ein Wahlbeamter in so zahlreichen gut dotierten Posten im Sparkassengeflecht vertreten sein - und gerne an den Positionen wirken, die nicht an den Kreis abgeführt werden müssen? Warum kann ein Landrat in einem Energieunternehmen unterwegs sein und dort in einem Segment, das sich nicht unmittelbar mit der Zukunft von Energieversorgung von Kreisen befasst, sondern in einem Geflecht von Firmenbezügen undurchsichtig wird? Wie fragwürdig sind solche Nebentätigkeiten, wenn suggeriert wird, sie benötigen die Unterstützung von hochrangigen Wahlbeamten?

Die Frage stellt sich auch, wie viel Zeitaufwand überhaupt genehmigt wird, wenn die Nebentätigkeiten in ihrer Auflistung ganze zwei DinA4-Seiten füllen und rund 84.000 Euro in die Tasche des Landrates spülen - pro Jahr nebenher?

Was unternehmen Sie, damit diese Vorstufen der Korruption grundsätzlich für Mandatsträger/Wahlbeamte auch im kommunalen Bereich verboten werden?

Über Ihre Antwort freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen,
Anke Knopp

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Dr. Knopp,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Bei den von Ihnen genannten Nebeneinkünften handelt es sich, wie Sie selbst ausführen, um offiziell offengelegte Nebeneinkünfte. Grundsätzlich sind Verwaltungs- und Aufsichtsräte Kontrollgremien bei Kapitalgesellschaften, Organisationen, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, etc., die die Aufgabe haben, den Vorstand zu kontrollieren und zu überwachen, was ich für sinnvoll erachte und was auch rechtlich vorgeschrieben ist.

Die Frage nach dem Zeitaufwand ist durchaus berechtigt. Wir haben bereits 2009 Regelungen zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß Kreditwesengesetz und Kapitalanlagegesetzbuch eingeführt und diese auch in weiteren Gesetzen noch einmal nachgeschärft. Hierzu möchte ich auf das Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinweisen (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_verwaltungs-aufsichtsorgane_KWG_KAGB.html), welche die genauen Regelungen zu den Pflichten, Anforderungen und Auflagen für Mitglieder der entsprechenden Organe aufführt, u.a. auch zur zeitlichen Verfügbarkeit.

Bei Fragen zu Herrn Landrat Adenauer möchte ich Sie bitten, sich an den Landrat selbst zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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