Frage an Reinhold Perlak bezüglich Recht

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Reinhold Perlak
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Frage von Lucia R. •

Frage an Reinhold Perlak von Lucia R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Perlak,

am 20.3.13 wurde, nach zweiter Lesung, die zum 1.4.13 in Kraft getretene Änderung des BayRDG verabschiedet. Teil dieser Änderung war die Einführung des neuen Art. 33a, der sog. „Retterfreistellung“, die momentan häufig auch als „Rettergleichstellung“ dargestellt und gefeiert wird.

Leider muss man bei Betrachtung von Art. 33a BayRDG aber feststellen, dass lediglich ein erster Schritt in die sicherlich richtige Richtung gemacht wurde, dieser aber keine echte Gleichstellung hinsichtlich Freistellungs- und Lohnfortzahlungsansprüchen erwirkt.
In Art. 33a BayRDG ist nämlich lediglich von „Arbeitnehmern, die ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig sind“ die Rede. Ferner wird keine Regelung von Ansprüchen bei Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und Bereitschaftsdiensten (wie in Art. 9 BayFwG) getroffen. Somit kann selbst im Fall der ehrenamtlichen Rettungsdienstler nicht von einer Gleichstellung mit Helfern der Feuerwehr gesprochen werden.
Wegen des Wortlauts muss eine weitere Unterscheidung getroffen werden: Da lediglich die Rede von Ehrenamtlichen im Rettungsdienst ist, bleibt eine ganze Reihe von Helfergruppen unerfasst, und hat nach wie vor keinerlei gesetzlich geregelte Ansprüche. Hiervon betroffen sind Helfer für die Betreuung von unverletzt Betroffenen in Notunterkünften (z.B. bei Wohnhausbrand, Bombenfund o.ä.), Rettungshundestaffeln, Suchdienste, Techniker, Medienarbeiter, Ausbilder, die organisierte Erste Hilfe und viele mehr.
Sie sehen es existiert momentan eine 3-Klassen-Helfergesellschaft, wodurch indirekt auch eine unzulässige und unsachgemäße Wertung ehrenamtlichen Engagements entsteht.

Sehr geehrter Herr Perlak, mich würde daher von Ihnen, als Mitglied im Ausschuss dem der Gesetzentwurf seinerzeit zugewiesen wurde, interessieren wie Sie zur geschilderten Problematik stehen und was Ihre nächsten Schritte sein werden um eine echte Gleichstellung aller ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz Tätigen zu erreichen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Reis,

erstmal herzlichen Dank für Ihre Anfrage betreffend der Helfergleichstellung - ich habe sie mit großem Interesse gelesen. Die Unterscheidung zwischen Ehrenamtlichen im Rettungsdienst und Ehrenamtlichen bei THW und Feuerwehr war mir und den Kolleg_innen im Ausschuss so deutlich bisher nicht klar.

Wir werden Ihr Anliegen in der neuen Legislaturperiode gerne aufgreifen. Im Moment können wir parlamentarisch nichts unternehmen, da der Parlamentsbetrieb wegen den Landtagswahlen am 15.09. ruht und der neue Landtag sich erst im Oktober konstituiert. Ich kandidiere für die kommende Legislaturperiode nicht mehr, werde den Sachverhalt aber an meinen Nachfolger - so die Wähler dies mittragen - weitergeben.

Es verbleibt mit freundlichen Grüßen

Reinhold Perlak, MdL