Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Anton H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
es geht mir heute um sogenannte "Teillieferungen", wie sie Firmen wie "Netto" und andere regelmäßig vornehmen.
Zahlreichen Firmen, bei denen man eine Vielzahl von Waren bestellen kann, entscheiden oftmals selbstherrlich darüber, ob sie alle bestellten Waren zusammen oder in sogenannten Teillieferungen ausliefern, wie es beispielsweise "Netto" immer wieder macht.
Es werden offensichtlich einzeln verpackte Artikel, die offenkundig noch in einem Einzelkarton aus China verpackt sind (chinesische Aufdrucke) lediglich mit Aufkleber versehen und der einzelne Artikel wird dann jeweils so an den Kunden versandt.
Ohne Frage wäre es viel umweltfreundlicher, alle bestellten Waren zusammen zu verpacken und zu versenden. Denn die einzelnen Lieferungen werden ja jeweils von Transportdienstleistern abgeholt und geliefert.
So kommen nicht nur erhebliche Verpackungskosten und Entsorgungskosten zum Tragen, sondern auch erhebliche Transportkosten, die eine schwere Umweltbelastung darstellen.
Dass die Umwelt auch durch die x-fachen E-Mails (z.B. werden sämtliche Teillieferungen per E-Mai angekündigt und bestätigt sowie Teilrechungen vermailt) belastet wird (für digitale Aktivitäten werden Rechnerlleistungen und Kühlung benötigt) sei darüber hinaus noch erwähnt.
Handelt es sich bei einem derartigen Verhalten von ungefragten Teillieferungen durch Händler nicht um einen erheblichen, gefährlichen Eingriff in die Umwelt, der strafbewehrt sein müsste?
Ich meine, ja.
Ich will keine Teillieferungen mit Monster-Verpackungsmaterial je einzelnem Teil der Bestellung. Ich will keine Einzeltransporte des Lieferfahrers. und ich will keine zusätzlichen Kosten haben, wenn ich meine Teilliferungen bei der Post oder der Packstation abholen muss, anstelle einer Lieferung.
Wie kann man diesem Treiben von Firmen wie Netto Einhalt gebieten?
Vielen Dank.
A. H.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage hier bei abgeordnetenwatch. Ich kann Ihren Unmut über die beschriebenen Teillieferungen gut verstehen. Ich sehe gute Chancen, dass sich derartige Vorgehensweisen im Versandhandel zukünftig ändern. Denn seit dem 1. Januar 2019 gelten für die Verpackungsentsorgung in Deutschland weitreichende neue Regeln. So müssen deutlich mehr Verpackungen recycelt werden. Neue Standards legen fest, inwieweit eine Verpackung tatsächlich recyclingfähig ist. Zudem wird sichergestellt, dass alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, auch für deren Sammlung und Recycling bezahlen. Die Grundlagen dafür schafft das neue Verpackungsgesetz.
Darüber hinaus strebt das Bundesumweltministerium an, ökologische Verbesserungen auch in der Branche der Transportdienstleistungen zu erreichen. Für den Blauen Engel, seit 1978 das Umweltzeichen der Bundesregierung, werden derzeit vom Umweltbundesamt Kriterien für „klimaneutrale (Online-)Lieferdienste“ erarbeitet. Betrachtet werden dabei u.a. die Transportflotte (100% elektrisch) und Verpackungsmaterialien. Diese Kriterien könnten eine Richtschnur für entsprechende Dienstleister sein, die hier ambitioniert vorangehen wollen. Mit Kriterien für Car-Sharing-Dienstleistungen des Blauen Engel sind überaus gute Erfahrungen gemacht worden – diese sind am Markt erfolgreich.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter