Umgang mit Grundwasser: Geringe Entnahmegebühren für Unternehmen und Schutz von Wasser als öffentliches Gut. Halten Sie es für angemessen, dass private Unternehmen Grundwasser zu vergleichsweise geringen Kosten nutzen dürfen?
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,mich beschäftigt der Umgang mit unserem Grundwasser. In Deutschland dürfen Unternehmen große Mengen Grundwasser zu sehr niedrigen Gebühren fördern und dieses anschließend als abgefülltes Trinkwasser zu deutlich höheren Preisen verkaufen. Gleichzeitig wird Wasser zunehmend als knappe Ressource betrachtet, und viele Menschen sehen den Zugang zu sauberem Wasser als Grundrecht an.Wie bewerten Sie diese Praxis? Halten Sie es für angemessen, dass private Unternehmen Grundwasser zu vergleichsweise geringen Kosten nutzen dürfen? Welche Maßnahmen unterstützen Sie, um den Schutz der Wasserressourcen zu stärken und eine faire Nutzung sicherzustellen? Wäre aus Ihrer Sicht eine stärkere staatliche Regulierung oder Verwaltung sinnvoll, um Wasser als öffentliches Gut besser zu schützen?Mit freundlichen GrüßenSebastian
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.02.2026.
Der Bund hat gemäß Artikel 75 Nr. 4 GG das Recht, Rahmenvorschriften über den Wasserhaushalt zu erlassen. Im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für das Recht der Wirtschaft (Art. 74 Nr. 11 GG) hat der Bund das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz.
Die übrige Gesetzgebungskompetenz in der Wasserwirtschaft, insbesondere zur Ausfüllung des durch den Bund vorgegebenen Rahmens sowie die Organisation des Vollzugs liegt bei den Bundesländern. Die Länder sind für die Bewirtschaftung der Gewässer, die Genehmigung von Entnahmen und die Erhebung von Wasserentnahmeentgelten zuständig. Wenn wir also über Entnahmegebühren und deren Höhe sprechen, befinden wir uns unmittelbar in der Zuständigkeit der Länder.
Gerade in Baden-Württemberg ist die Bedeutung des Grundwassers besonders groß: Ein erheblicher Teil unseres Trinkwassers wird hier aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Umso wichtiger sind ein verlässliches Monitoring, wirksame Schutzinstrumente und ein vorausschauen-des Management, das die Klimafolgen ernst nimmt. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) veröffentlicht hierzu regelmäßig Lageeinschätzungen zu Grundwasserständen und Quellschüttungen; auch wenn sich die Werte häufig im Normalbereich bewegen, zeigen Trockenphasen immer wieder, wie wichtig Vorsorge ist.
Zu Ihrer konkreten Frage, ob es angemessen ist, dass private Unternehmen Grundwasser zu vergleichsweise geringen Kosten entnehmen und anschließend als Flaschenwasser zu deutlich höheren Preisen verkaufen dürfen:
In Baden-Württemberg gibt es ein Wasserentnahmeentgelt für gesetzlich bestimmte Wasserentnahmen. Der „Wasserpfennig“ (= Wasserentnahmeentgelt) wurde zum 1. Januar 2015 im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. In einem zweiten Schritt wurde das Wasserentnahmeentgelt zum 1.1.2019 im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter und im Bereich der Verwendung von Oberflächenwasser von derzeit 1,0 Cent auf 1,5 Cent pro Kubikmeter erhöht.
Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt sind zweckgebunden für wasserwirtschaftliche Aufgaben zu verwenden. Die Anpassung der Tarife erfolgte durch das Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 mit Blick auf die Gewässerbewirtschaftungsplanung des Landes und soll insbesondere dem Hochwasserschutz zu Gute kommen. Zugleich berücksichtigt die Anpassung der Tarife die mit dem Entgelt angestrebte Lenkungswirkung und den mit der Nutzung des Wassers verbundenen Sondervorteil.
Die öffentliche Trinkwasserversorgung gilt als Aufgabe der Daseinsvorsorge und genießt gegenüber anderen Nutzungen einen besonderen Schutz. Das heißt: Wenn eine Nutzung die öffentliche Wasserversorgung oder das Allgemeinwohl beeinträchtigen kann, muss eine Genehmigung versagt oder mit strengen Auflagen versehen werden. In vielen Regionen wird dieser Vorrang künftig noch wichtiger werden, weil Klimafolgen die Verfügbarkeit von Wasser verändern.
Die Bundesregierung hat mit der Nationalen Wasserstrategie, die am 15. März 2023 verabschiedet wurde, einen Rahmen geschaffen, um Nutzungskonflikte und Klimarisiken systematisch anzugehen. Die Wasserwirtschaft steht in Deutschland vor großen Herausforderungen bei der Modernisierung und Anpassung ihrer Infrastrukturen und beim Gewässerschutz. Die Nationale Wasserstrategie gibt einen Handlungsrahmen für ein modernes Wassermanagement in Deutschland und sorgt nun systematisch für einen bewussteren Umgang mit der Ressource Wasser, die wir schätzen und daher schützen wollen: Weil wir Wasser wertschützen.
Unsere Wasserpolitik ist Vorsorgepolitik. Wir wollen Schäden durch Hochwasser und Starkregen so weit wie möglich vermeiden und uns gleichzeitig für Zeiten von Wasserknappheit rüsten. Die Wasserstrategie ist auf den Zeitraum bis 2050 ausgelegt. Um die Ziele zu erreichen, setzt sie auf einen Mix aus Förderung, rechtlichen Regelungen, Wissensaufbau und Dialog. Für zehn strategische Themenfelder wird beschrieben, wie unser Umgang mit Wasser zukunftsfähig werden kann. Dazu kommt ein Aktionsprogramm mit 78 konkreten Maßnahmen, an dessen Umsetzung wir sukzessive gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und weiteren Stakeholdern der Wasserwirtschaft arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter
