Warum will das BMI plötzlich Quellen-TKÜ und Strafrechtsverschärfungen für Sprengstoff-Delikte?
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
in Ihrer Antwort vom 07.03.2023 auf eine schriftliche Frage zum Thema Geldautomaten-Sprengungen haben Sie noch folgendes geantwortet: "Für den Fall, dass die Gemeinsame Erklärung durch die Teilnehmenden des Runden Tisches nicht ausreichend umgesetzt wird [...], hält das BMI gesetzliche Verpflichtungen für erforderlich. Dabei wird es insbesondere um die gesetzliche Verpflichtung der Betreiber von
Geldautomaten gehen." (BT-Drs. 20/5942)
Nun haben ja in den ersten Monaten mehrere Landespolizeibehörden deutliche Erfolge bei der Reduzierung der Fallzahlen gemeldet, u.a. in NRW und Niedersachen.
Meine Frage ist daher: Woher kommt der Sinneswandel und warum hat das BMI nun trotzdem einen Referentenentwurf vorgelegt, um die Quellen-TKÜ für Sprengstoff-Delikte zu ermöglichen?
Sehr geehrte Frau G.,
zwar ging die Zahl von Geldautomatensprengungen im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2023 geringfügig zurück, so stellen die insgesamt 461 in 2023 festgestellten Fälle immer noch das zweithöchste Fallaufkommen seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2005 dar.
Wer mit Sprengstoffen Geldautomaten in die Luft jagt oder andere hochgefährliche Taten verübt, riskiert das Leben von völlig unbeteiligten Menschen. Wir haben es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen zu tun. Daher kann das Gefahrenpotential im Bereich der Geldautomatensprengungen weiterhin als hoch betrachtet werden.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium (BMJ) einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, des Strafgesetzbuchs und weiterer Gesetze vorgelegt. So soll unter anderem die organisierte Kriminalität im Bereich des Sprengstoffrechts durch Strafverschärfungen besser bekämpft werden können. Auch sollen Ermittlungsbehörden bessere Instrumente zur Aufklärung solcher Straftaten erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter