Warum erhalten abgeschobene Straftäter 1.000 Euro Handgeld? Wäre eine Inhaftierung in Afghanistan nicht sinnvoller? Warum wurden nur 28 Täter abgeschoben, und wann ist der nächste Abschiebeflug?

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Frage von Frank F. •

Warum erhalten abgeschobene Straftäter 1.000 Euro Handgeld? Wäre eine Inhaftierung in Afghanistan nicht sinnvoller? Warum wurden nur 28 Täter abgeschoben, und wann ist der nächste Abschiebeflug?

In Bezug auf die jüngste Abschiebung von Straftätern aus der BRD ergeben sich mehrere Fragen: Warum erhalten abgeschobene Straftäter von den Behörden ein Handgeld in Höhe von 1.000 Euro? Diese Praxis erweckt Unverständnis und wirft Zweifel an der Angemessenheit der Maßnahmen auf. Wäre es nicht sinnvoller, mit Afghanistan zu verhandeln, dass Straftäter dort inhaftiert bleiben, anstatt sie mit finanziellen Mitteln zu unterstützen? Weiterhin ist es fraglich, warum bei dem ersten Abschiebeflug lediglich 28 Straftäter abgeschoben wurden. Gibt es Gründe dafür, dass nicht mehr Personen abgeschoben wurden, obwohl es sicherlich weitere Kandidaten gegeben hätte? Schließlich stellt sich die Frage, wann der nächste Abschiebeflug geplant ist und ob dabei mit einer größeren Anzahl an Abschiebungen zu rechnen ist. Quelle: https://lmy.de/pbkIO

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Sehr geehrter Herr F.,

Das "Handgeld für Rückzuführende" ist eine finanzielle Unterstützung, die Personen erhalten, die aus Deutschland in ihr Herkunftsland oder in einen anderen Drittstaat zurückkehren, um einen Neustart in ihren Herkunftsländern zu ermöglichen. Deutsche Gerichte hatten in der Vergangenheit Abschiebungen schon gestoppt, wenn die Abzuschiebenden im Zielland keinerlei wirtschaftliche Basis haben und dort mir leeren Händen ankommen. 

Handgeld ist nicht neu. Einzelheiten regeln die Polizeigesetze der Bundesländer und Vorgaben/ Erlass zur Durchführung von Abschiebungen der jeweiligen zuständigen Landesministerien.

Alle Bundesländer, aus denen die 28 Afghanen am 30.08.2024 abgeschoben wurden, haben diesem Handgeld zugestimmt. Es soll damit auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen werden, das eine Zumutbarkeit bei sehr kurzfristigen Abschiebungen vorschreibt.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Rita Schwarzelühr-Sutter

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