Frage an Roderich Kiesewetter bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Roderich Kiesewetter
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Frage von Jay S. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Jay S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Thema: Waffenexporte
Antwort an Herrn H. vom 14.06.2012;

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

in oben genannter Antwort schreiben Sie, dass die Genehmigung zum Verkauf der U-Boote an Israel aus der historischen Verantwortung zu Israel fiel und die Bundesregierung Israel die Entscheidung überließ, ob Israel die U-Boote "konventionell" oder atomar bewaffnet. Außerdem meinen Sie, dass Israel die U-Boote wahrscheinlich nicht nutzen werden, sondern nur zur Abschreckung nutzen will.

Hierzu meine Frage:
1. Hätten Sie den Verkauf genehmigt, wenn die Israel die U-Boote zum "Präventivangriff" auf die Palästinensergebiete oder einen Nachbarstaat nutzen würde?
2. Sind Sie dafür U-Boote auch an andere Atommächte (z.B. Indien, Pakistan) zu verkaufen, damit die Staaten die U-Boote auch nuklear zur Abschreckung nutzen können?

Mit dem Argument könnte auch der Iran gleich beliefert werden. Ich lehne dies ab.
Wäre es hier nicht besser, wenn sich alle Atommächte zusammensetzen würden und eine schrittweise Reduzierung der nuklearen Bewaffnung vereinbaren würden?

Aus aktuellen Anlass:
Sind Sie für den Verkauf von Flugzeugen an die Vereinigte Arabische Emirate, die z.B. den Iran angreifen könnten?
Sind Sie für den Verkauf von Leopardpanzern an Saudi-Arabien, die z.B. gegen das eigene Volk oder auch z.B. in Jemen, Bahrain und Syrien eingesetzt werden könnten?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharff

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Sehr geehrter Herr Scharff,

vielen Dank für Ihre Kommentare und Fragen, die sich auf meine Antwort vom 14.06.2012 zum Thema "Internationales" beziehen. Untenstehend antworte ich direkt auf Ihre Fragen:

1. Hätten Sie den Verkauf genehmigt, wenn die Israel die U-Boote zum
"Präventivangriff" auf die Palästinensergebiete oder einen Nachbarstaat
nutzen würde?

Sie gehen hier von nicht gegebenen Voraussetzungen aus. Die U-Boote können (!) weder im israelisch-palästinensischen Konflikt noch im Konflikt Israels mit der Hisbollah im Libanon sinnvoll zum Einsatz kommen. Sie wirken also nicht konfliktverschärfend im Nahost-Konflikt und haben dies in der Vergangenheit auch nie getan. Vielmehr sollen sie Israel vor allem zur Abschreckung des Iran dienen.

2. Sind Sie dafür U-Boote auch an andere Atommächte (z.B. Indien,
Pakistan) zu verkaufen, damit die Staaten die U-Boote auch nuklear zur
Abschreckung nutzen können?

Wie ich bereits in meiner Antwort vom 14.06. ausgeführt habe, hat Deutschland sich selbst eine strenge Selbstbeschränkung bei Rüstungsexporten auferlegt. Rüstungsexporte werden im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen entschieden. Generell ist zu sagen, dass 70% der deutschen Rüstungsexporte auf EU-, Nato- oder der Nato gleichgestellte Länder entfallen. Dies sehe ich unproblematisch. Bei allen anderen Ländern ist jedes Mal neu zu prüfen, ob die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 und der "Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern" einen Export zulassen oder nicht.

3. Mit dem Argument könnte auch der Iran gleich beliefert werden. Ich lehne
dies ab.

Rüstungsexporte in den Iran lehne ich genau wie sie grundsätzlich ab. Wegen des möglichen militärischen Charakters des iranischen Nuklearprogramms und seiner Gefahr nicht nur für die Existenz Israels, sondern auch für die Stabilität in der Region und letztlich auch für unsere Sicherheit hat die Europäische Union mit dem Gemeinsamen Standpunkt vom 23.04.2007ein umfassendes Waffenembargo gegen den Iran beschlossen. Dieses Waffenembargo wurde bis heute grundsätzlich beibehalten, bzw. noch weiter verschärft. Es betrifft Waffen, Munition und Rüstungsgüter jeglicher Art. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte durch § 69o Abs. 1, 3 und 4 AWV, wonach der Verkauf, die Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr, der Erwerb und die Beförderung von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) genannten Güter untersagt ist. Dies gilt auch für Handels- und Vermittlungsgeschäfte in Bezug auf die Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste, welche unmittelbar oder mittelbar für Personen, Organisationen und Einrichtungen in Iran oder zu dortigen Verwendung bestimmt sind (vgl. § 69o Abs. 2 AWV).

4. Wäre es hier nicht besser, wenn sich alle Atommächte zusammensetzen
würden und eine schrittweise Reduzierung der nuklearen Bewaffnung
vereinbaren würden?

Natürlich wäre das besser und tatsächlich geschieht dies auch. Zu denken wäre hier in jüngster Zeit an die „Global Zero“ Initiative, den New Start Vertrag oder auch an die Bemühungen um eine atomwaffenfreien Zone des Nahen und Mittleren Ostens.

5. Sind Sie für den Verkauf von Flugzeugen an die Vereinigte Arabische
Emirate, die z.B. den Iran angreifen könnten? Sind Sie für den Verkauf von Leopardpanzern an Saudi-Arabien, die z.B. gegen das eigene Volk oder auch z.B. in Jemen, Bahrain und Syrien
eingesetzt werden könnten?

Wie ich bereits an anderer Stelle (vergleichen Sie bitte meine Antwort auf eine Frage zum Thema „Internationales vom 12.06.2012) bereits betont habe, befindet sich der Nahe und Mittlere Osten in einer instabilen Situation. Saudi-Arabien ist ein stabilisierender Faktor in der Region und wichtiger Partner der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen unserer bilateralen Beziehungen mit Saudi-Arabien setzt sich Deutschland für die Einhaltung von demokratischen Werten und Menschenrechten ein. Die Bundesregierung und die Europäische Union thematisieren Menschenrechtsfragen in Saudi-Arabien regelmäßig gegenüber der saudischen Regierung. Die Europäische Union hat mit Saudi-Arabien bereits im März 2009 den Menschenrechtsdialog aufgenommen. Um bei Exportanträgen die Konsequenzen der beantragten Ausfuhren für die Achtung der Menschenrechte durch das Endbestimmungsland bewerten zu können, beobachtet die Bundesregierung die Menschenrechtslage - auch in Saudi-Arabien - sehr sorgfältig.

Mit freundlichen Grüßen
Roderich Kiesewetter

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