Frage an Roderich Kiesewetter bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Portrait von Roderich Kiesewetter
Roderich Kiesewetter
CDU
66 %
104 / 157 Fragen beantwortet
Frage von Erwin K. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Erwin K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Hallo Herr Kiesewetter
Unser Grundgesetz ist ja mittlerweile zu unserer Verfassung geworden.
Warum zählt diese Verfassung nicht für Hessen oder Bayern.
Beide haben eine eigene Verfassung.
http://starweb.hessen.de/cache/hessen/landtag/enquetekommissionverfassung/Hessische%20Verfassung.pdf
https://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/gleichstellungsbeauftragte/downloads/bayerische_verfassung.pdf
Müssen beide Regierungen dieser Länder noch über unser Grundgesetz abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen E. K.

Portrait von Roderich Kiesewetter
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kern,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Grundgesetz feiert dieses Jahr 70-jähriges Bestehen. MIt der Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde es die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes. Schon der ursprüngliche Artikel 23 des GG regelte den Geltungsbereich des Grundgesetzes und konkludierte unter anderem auch Bayern und Hessen. Daher gilt das Grundgesetz auch für Bayern und Hessen.

Es ist richtig, daß z.B. der bayerische Landtag 1949 gegen das Grundgesetz gestimmt hat. Und dennoch wissen wir ja alle, ist Bayern Teil der Bundesrepublik geworden. Ministerpräsident Ehard sagte damals: "Die bayerische Staatsregierung anerkennt ohne Einschränkung die Zugehörigkeit Bayerns zu dem werdenden deutschen Bundesstaat, sobald das Grundgesetz mit der erforderlichen Mehrheit der Stimmen der Länder ratifiziert ist."

Die beiden Bundesländer sind im Geltungsbereich des Grundgesetzes und die Bevölkerung muss darüber nicht mehr abstimmen. Auch ein Austritt aus der Bundesrepublik ist für Bayern und Hessen nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht sprach hierzu: „In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassunggebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht ,Herren des Grundgesetzes‘. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“

Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Roderich Kiesewetter
Roderich Kiesewetter
CDU