Frage an Roderich Kiesewetter bezüglich Soziale Sicherung

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Roderich Kiesewetter
CDU
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Frage von Peter W. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Peter W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

Ihre Fraktion hat im Rahmen der Fraktionsdisziplin fast vollständig dem Masernschutzgesetz (=Impfpflicht) zugestimmt.

Was würden Sie einer Familie mit drei Kindern raten, die sich sehr bewusst und aus verschiedenen Gründen gegen die MMR-Impfung entschieden hat? Ein Kind geht in den Kindergarten, zwei Kinder gehen in die Schule. Beide Eltern müssen arbeiten, um ihr Haus finanzieren zu können.

Das Kind vom Kindergarten abzumelden ist nicht möglich, weil Oma&Opa weiter weg wohnen, außerdem würde es für das Kind eine starke soziale Isolation bedeuten. Das Kind hat seine Kindergarten-Freunde bereits liebgewonnen.

Bei den beiden Schulkindern gibt es ein zusätzliches Problem, nämlich die Schulpflicht.

Was tun? Impfen ist und bleibt für diese Familie keine Option.

Mit freundlichen Grüßen

P. W.

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CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank, daß Sie sich mit Ihrer Nachricht an mich gewandt haben.

Lassen Sie mich zunächst verdeutlichen, daß unsere bisherigen Anstrengungen durch Informationskampagnen und Erinnerungssysteme leider nicht dazu geführt haben, daß die Impfquoten in Deutschland auf mindestens 95 Prozent erhöht werden konnten. Das ist die notwendige Quote, um Masern erfolgreich zu eliminieren. Dabei orientieren wir uns an dem angestrebten Ziel der Röteln- und Masernelimination der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Damit in der Bundesrepublik niemand mehr an Masern erkranken muss, ist unser Beschluss des Masernschutzgesetzes nur folgerichtig. Der weltweite Anstieg an Masererkrankungen, die zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten gehören, ist besonders schwer zu akzeptieren, da gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung stehen.

Ich befürworte das Masernschutzgesetz, da nicht nur die Gewährleistung des individuellen Schutzes ermöglicht wird, sondern auch die sogenannte „Herdenimmunität“ gefördert werden. Darunter ist der Schutz von Menschen zu verstehen, die aus verschiedenen (medizinischen) Gründen nicht selbst aktiv geimpft werden können. Also jene Personen, die auf hohe Impfquoten angewiesen sind. Dazu gehören neben Neugeborenen bis zum Alter von neun Monaten auch ältere, Menschen, chronisch Erkrankte oder Schwangere - Menschen, denen auch Ihre Kinder begegnen können. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts können insgesamt ca. zwei Prozent der Bevölkerung (d. h. ca. 1,7 Millionen Menschen) nicht selbst gegen Masern geimpft werden und sind auf hohe Impfquoten in ihrer Umgebung angewiesen.

Gleichzeitig muss auch unterstrichen werden, daß keine spezifische Behandlung dieser Krankheit existiert. Das hat zur Folge, daß bei einer Ansteckung lediglich die Symptome behandelt werden können.

Um das Risiko dieser Infektionskrankheit zu verringern, setzt sich die Bundesregierung bewusst für das Impfen gegen Masererkrankungen ein. Da der Staat, neben seinen Pflichten gegenüber jedem einzelnen Menschen, auch die Pflicht das öffentliche Ziel des Gesundheitsschutzes zu verfolgen hat, hoffe ich hier auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Roderich Kiesewetter

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