Frage an Roderich Kiesewetter bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Roderich Kiesewetter
CDU
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Frage von Katrin G. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Katrin G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

warum setzt Deutschschland die EU - Tierschutzgesetze nicht um sondern zahlt lieber hohe Strafen, die unsere Steuergelder sind? Wir sind damir nicht einverstanden! Warum reagiert die deutsche Politik nicht in Sachen Tierschutz? Es sind nur Lippenbekenntnisse, die geäußert werde. Nach dem Motto: "Wir müssen etwas tun..." Das kann ich nicht mehr hören!!!!!!
Die industrielle Tierhaltung macht uns alle krank. Die armen Tiere leiden unvorstellbar. Warum werden Tieversuche der moderne Forschung mit Stammzellen vorgezogen und wenig gefördert?
Wann öffnen Sie Ihre Augen und handeln endlich in der Gesetzgebung?

Mfg
Katrin Grieser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Lassen Sie mich zunächst deutlich aussprechen, daß ich Ihren Unmut nachvollziehen kann. Für mich persönlich ist das Wohlergehen der Tiere ein wichtiges Anliegen. Ich selbst bin seit Jahrzehnten Vegetarier.
Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Daher ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Gleich zu Beginn sei zu unterstreichen, daß Deutschland eins der besten Tierschutzgesetze weltweit hat. Das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzt sich derzeit für verschiedene Forschungsprojekte sowie Investitionen in tierschutzgerechte Haltungssysteme in der Landwirtschaft ein.

Es ist unser langfristiges Ziel, Tierversuche komplett zu ersetzen. Daher werden wir die Entwicklung und Anerkennung von Ersatzmethoden zum Tierversuch weiterhin auf hohem Niveau fördern und möglichst ausbauen. Anzumerken sei, daß in der EU-Tierversuchsrichtlinie die stetige Verringerung der für Tierversuche verwendeten Tiere verankert ist. Ich kann Ihnen versichern, daß die gesetzlichen Regelungen von uns kontinuierlich überprüft und insbesondere mit Blick auf neue Erkenntnisse weiterentwickelt werden und somit wird auch die nationalrechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie vorangetrieben.

Als veranschaulichendes Beispiel dient auch der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration, für den sich die Union bewusst einsetzt. Mit der Zulassung für das Tierarzneimittel Isofluran steht erstmals in der EU ein zugelassenes Inhalationsnarkotikum für die Durchführung einer wirksamen Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration zur Verfügung. Die Verordnung, die seit dem 1. Januar 2019 gilt, regelt ebenfalls die Verabreichung eines geeigneten Analgetikums vor der Narkoseeinleitung, um die durch den Eingriff verursachten Schmerzen bereits unmittelbar nach dem Nachlassen der Betäubung zu lindern. Dies ermöglicht künftig ein praxisgerechtes Verfahren, das die Fortführung der chirurgischen Ferkelkastration unter tierschutzgerechten Bedingungen zustande bringt. Überdies beinhaltet die Verordnung, daß die sachkundigen Personen verpflichtet sind, an einer Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Betäubung durch einen fachkundigen Tierarzt oder einer fachkundigen Tierärztin teilzunehmen.

Des Weiteren verfolgt die Bundesregierung EU-weite Tierwohlkennzeichen. Demnach hat Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner öffentlich mehrfach betont, daß die Bundesregierung im nächsten Jahr die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen werde, um die Idee einer EU-weit verpflichtenden Kennzeichnung voranzubringen.

Ebenfalls ist in der letzten Legislaturperiode ein gesetzliches Pelztierhaltungsverbot mit sehr strengem Erlaubnisvorbehalt erlassen worden. Durch die sehr hohen Mindestanforderungen wird eine wirtschaftliche Pelztierhaltung in Deutschland nicht mehr möglich sein. Für die noch bestehenden Betriebe gibt es eine Überleitungsfrist von fünf Jahren, die erlischt, wenn kein Neuantrag gestellt wird, in dem sie nachweisen müssen, daß sie die Anforderungen des Gesetzes erfüllen. Geschieht dies nicht, müssen sie den Betrieb einstellen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist eine ausreichende Übergangszeit notwendig. Es ist davon auszugehen, daß es danach keine Pelztierhaltung in Deutschland mehr geben wird.

Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter

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