Frage an Roderich Kiesewetter bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

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Roderich Kiesewetter
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Frage von Markus K. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Markus K. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

werden sie dem Gesetzesentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zustimmen?

Neben den schon entschärften Paragraf §7 kann auch der Paragraf §4 für kleine Plattformen wie Foren den Genickbruch bedeuten. Diese haben nicht das Geld und die Mittel mit Gott und der Welt Verträge abzuschließen.

Bitte setzen sie sich dafür ein, dass das Gesetz kleinere Anbieter nicht benachteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klingler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klingler,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie sprechen ein in den letzten Jahren heiß diskutiertes Thema an. Der Artikel 17 der EU-Urheberrechtsnovelle sieht vor, daß Plattformen für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, die Nutzer bei ihnen hochladen. Es sei denn, die Plattformen unternehmen „alle Anstrengungen“, um Nutzungserlaubnisse einzuholen, Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abzuschließen und Inhalte zu sperren.

Während andere EU-Länder wie Frankreich die europäische Richtlinie eins zu eins umsetzen, geht Deutschland einen anderen Weg. So ist der zentrale Aspekt des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen. Für Daten, die Nutzer von ihrem Gerät ins Internet hochladen, sollen Plattformen künftig Lizenzen für diese urheberrechtlich geschützten Daten erwerben. So sollen bspw. Kreative fair beteiligt werden.
Besteht keine Lizenz muss die Plattform einen Upload auf Verlangen des Rechtsinhabers grundsätzlich blockieren. Unberührt davon bleiben im Interesse der Nutzer Zitate, Karikaturen oder Parodien.

Der Entwurf sieht einen fairen Interessensausgleich vor, von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren werden. Kreative und Verwerter sollen fair an den Gewinnen der Plattformen beteiligt werden. Gleichzeitig wird so die Kommunikations- und Meinungsfreiheit im Sinne der Nutzer geschützt.
Das parlamentarische Verfahren läuft aktuell noch, diesem und ggf. folgenden Änderungen will ich nicht vorgreifen.

Herzliche Grüße

Roderich Kiesewetter

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