Haben gegen den Artikel §130 (Volksverhetzung) verstoßen im Interview mit ntv.de indem Sie "Russlanddeutsche" als 5te Kolonne bezeichnet haben?

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Frage von Maximilian K. •

Haben gegen den Artikel §130 (Volksverhetzung) verstoßen im Interview mit ntv.de indem Sie "Russlanddeutsche" als 5te Kolonne bezeichnet haben?

Im Interview mit der ntv.de vom 26.03.2022 haben Sie gegen die sog. Bevölkerungsgruppe Deutschlands "Russlanddeutsche" als "5te Kolonne" bezeichnet und die Bedrohung durch diese in Form von "Eskalationen" angesprochen. Die Leser dieses Interviews werden den Eindruck bekommen die sog. "Russlanddeutschen" wären eine Verfassungsfeindlich gesinnte Bevölkerungsgruppe von welcher später "Eskalationen" zu erwarten sind. Sehen Sie dies ebenfalls als Verstoß gegen Strafgesetzbuch §130 Volksverhetzung und falls ja: werden Sie sich selbst anzeigen? Es würden mildernde Umstände gelten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Mit geht es um die Gefahr, daß die Möglichkeit einer Instrumentalisierung von Russlanddeutschen dann besteht, wenn ausschließlich Informationen über Sender bezogen werden, die nachweislich der Propaganda Putins dienen. Selbstverständlich geht es dabei nicht um eine Unterstellung an eine gesamte Bevölkerungsgruppe, das ist aus meiner Stellungnahme auch nur mit böser Absicht zu entnehmen.

Daß Fake-News allerdings ein großes Problem sind, steht außer Frage. Der ausschließliche Konsum von Propaganda-Senden kann bei manchen Menschen dazu führen, daß die nachweisliche falschen Informationen übernommen und weiterverbreitet werden – eine solche Entwicklung würde dann eine Gefahr darstellen. Das Unterbinden der Verbreitung solcher Propaganda in Deutschland ist deshalb sehr richtig.

Herzliche Grüße

Ihr Roderich Kiesewetter

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