Plant die Bundesregierung ein Vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie bereits im Wettbewerbsrecht gültig, damit Stefan Böhme endlich keine Millionen mehr scheffeln kann?

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Roderich Kiesewetter
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Frage von Annette F. •

Plant die Bundesregierung ein Vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie bereits im Wettbewerbsrecht gültig, damit Stefan Böhme endlich keine Millionen mehr scheffeln kann?

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
kürzlich wurde die Vermieterin einer Ferienwohnung erfolgreich für einen Urheberrechtsverstoß abgemahnt, da auf den Fotos der Ferienwohnung eine legal erworbene Fototapete abgebildet war (https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechts verletzung-7524441.html).
Dies ist sehr problematisch, da nach dem Urteil Menschen nicht einmal mehr Fotos ihrer Wohnungen veröffentlichen können, wenn darin möglicherweise auch legal erworbene Abbildungen zu sehen sind, auch wenn diese nicht der Zweck oder der Fokus des Bildes sind. Auch ist es nicht möglich eine Wand mit einer Fototapete aus dem Foto zu entfernen oder gar die Tapete zu entfernen, nur um ein Foto z.B. auf Instagram zu veröffentlichen! Bitte legen Sie dem Abmahnkönig/Millionär Stefan Böhme das Handwerk und verbieten Sie missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie im Wettbewerbsrecht, zumindest was Fototapeten angeht, die ja viele Bürger in Ihren Wohnungen haben.

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Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage. Leider funktioniert der Link, den Sie mir geschickt haben, nicht (mehr). Trotzdem versuche ich, Ihnen eine befriedigende Antwort zu geben, denn der Fall demonstriert die Fallstricke des deutschen Urheberrechts. Eventuell sollten wir uns in Zukunft stärker an den Vereinigten Staaten orientieren, wo die Wiederveröffentlichung von Werken eher einfach ist. In Deutschland hingegen genießen Fotografien automatisch den Schutz als eigenständige geistige Schöpfung. Wer also Bilder im Internet veröffentlicht, die von jemand anders stammen, muss sichergehen, keine Urheberrechte zu verletzen.

Aktuell sollten Nutzer zur Vermeidung einer Strafe prüfen, ob bspw. die jeweilige Fototapete urheberrechtlich geschützt ist. Viel wichtiger ist aber, daß wir auf europäischer Ebene bzw. im Bundestag Richtlinien schaffen, damit, wenn bspw. die Fotos keinen kommerziellen Zweck erfüllen, diese maximal von der Website genommen werden müssen, man aber keine Strafe zahlen muss. Nur leider können wir als CDU/CSU-Fraktion das momentan nicht machen, da wir uns, wie Sie sicherlich wissen, in der Opposition befinden und alle unsere Anträge somit abgelehnt werden.

Herzliche Grüße

Roderich Kiesewetter

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