Was gedenken Sie für SGB XII- Beziehende und gegen die viel zu niedrigen Regelsätze zu tun? Folgen Sie den Forderungen der LAK und der Wohlfahrtsverbände?

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Roderich Kiesewetter
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Frage von Jasmin E. •

Was gedenken Sie für SGB XII- Beziehende und gegen die viel zu niedrigen Regelsätze zu tun? Folgen Sie den Forderungen der LAK und der Wohlfahrtsverbände?

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
ich bin erwerbsunfähig verrentet und die Rente reicht nicht, daher beziehe ich zusätzlich Leistungen nach SGBXII.
Meine Frage ist:
Was gedenken Sie für SGB XII- Beziehende und gegen die viel zu niedrigen Regelsätze zu tun? Folgen Sie den Forderungen der LAK und der Wohlfahrtsverbände?

Mit freundlichen Grüßen!
J. E. K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E. K.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Ohne genaue Kenntnis darüber, welche Forderungen konkret Sie meinen, kann ich leider auch keine Stellung beziehen.

Die Höhe der Regelsätze bemisst sich nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). An dieser verfassungskonformen Grundlage zur Ermittlung der Regelbedarfssätze besteht kein Änderungsbedarf. Auch ist das Lohnabstandsprinzip generell richtig, da unser Sozialsystem seine besondere Stärke darin hat, daß das Prinzip „Fordern und Fördern“ gilt. Ziel muss es sein, daß Menschen auf Grundlage ihres eigenen Erwerbs selbstständig leben können. Hierzu braucht es eine starke Wirtschaft mit auskömmlichen Löhnen.

Es gilt hier aber eine notwendige Unterscheidung zu machen. Ihr Fall muss hier selbstverständlich anders betrachtet werden. Auch Menschen, die beispielsweise erwerbsunfähig verrentet sind, müssen auskömmlich leben können. Im Gegensatz hierzu kann hier nicht Maßstab sein, daß der Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt Hauptziel des Sozialsystems als „Brückensystem“ ist, sondern hier muss eine lebensgerechte Lebensweise gewährleistet sein.

Herzliche Grüße

Ihr Roderich Kiesewetter

 

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