Ist der Verkauf von Aufklebern in Ihrem Online-Shop eine anzeigepflichtige Tätigkeit?

Portrait von Roger Beckamp
Roger Beckamp
AfD
98 %
58 / 59 Fragen beantwortet
Frage von Tobias D. •

Ist der Verkauf von Aufklebern in Ihrem Online-Shop eine anzeigepflichtige Tätigkeit?

Guten Tag Herr Beckamp,

auf der Internetseite www.nette-aufkleber.de verkaufen Sie, wenn man dem Impressum glauben schenken darf, Aufkleber mit politischen Botschaften. Unter den Nebentätigkeiten finde ich dazu keinen Eintrag. Können Sie uns aufklären?

Beste Grüße

Portrait von Roger Beckamp
Antwort von
AfD

Lieber Herr D.

das ist sicher eine anzeigepflichtige Tätigkeit, die ich natürlich auch entsprechend beim Bundestag angezeigt habe. Wann dies veröffentlicht wird, vermag ich nicht zu sagen. Das wird die Verwaltung sicher bald vornehmen.

Ich hoffe, Sie mögen die Aufkleber!

Ihnen alles Gute! Gruß Beckamp

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Roger Beckamp
Roger Beckamp
AfD