Frage an Roger Lewentz von Hans-Peter K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Lewentz,
für die Reaktivierung von Bahnstrecken (z. B. Eifelquerbahn) werden neuerdings nicht nur für Bahnhofssanierungen wie in den letzten Jahrzehnten nun auch 15%ige Kostenanteile der Anliegerkommunen verlangt zu den Gesamtkosten (also auch zu Bahnbrückensanierungen). Wie ist dies rechtlich begründet und wie wird die Kommunalaufsicht solche Forderungen behandeln, wenn dann die Gemeinden Geld für solche Maßnahmen in ihren Haushalten einplanen, die vielfach unausgeglichen sind? Und welchen Einfluss auf die Umsetzung von Beschlüssen der SPNV-Zweckverbände üben Sie innerhalb Ihres Ministeriums auf auf die Ministerialbürokratie, die ja auch solche Beschlüsse umzusetzen hat?
Sehr geehrter Herr Kuhl,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Reaktivierung von Bahnstrecken, die ich Ihnen gerne aus meiner Sicht als Landtagsabgeordneter beantworte.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen werden derzeit im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur bearbeitet, um anschließend mit den betroffenen Kommunen Gespräche zu führen. Diesen Gesprächen kann und möchte ich als Abgeordneter eines anderen Wahlkreises hier nicht vorgreifen.
Sobald das Ministerium entsprechende Vorarbeiten geleistet hat und die Beratungen in den zuständigen kommunalen Gremien zu Ergebnissen geführt haben, wird die Öffentlichkeit informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Roger Lewentz