Frage an Roger Lewentz von Claus S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lewentz,
im Lande werden von öffentlichen Stellen (Kreistag, VG-Rat, usw) sogenannte Ehrenamtspreise (für ehrenamtliche Tätigkeiten) vergeben. Im Internet laß ich, dass Einzelpersonen, Firmen, Vereine, Verbände usw. sich selbst vorschlagen können (Eigenvorschlag!). Man sagt im Volksmund "Eigenlob st....". Was halten Sie vom Eigenvorschlag?
Zweite Frage: Nach einer Ehrenamtspreisverleihung stellt sich z.B. heraus, dass der oder die Preisträger sich IM EHRENAMT z.B. als Plagiateure (Urheberrechtsverletztungen / Aufsätze, Fotos, Filme) betätigt (behördlich bestätigt) haben. Wären Sie für eine Aberkennung des Preises? Bitte um kurze Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und möchte Ihnen kurz meine Meinung zu der von Ihnen angesprochenen Problematik mitteilen. Die Verleihung von Auszeichnungen und Ehrenamtspreisen durch kommunale Gebietskörperschaften oder auch das Land für besonderes ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwesen halte ich für eine gute und richtige Art, den Menschen und Vereinen eine besondere Anerkennung zukommen zu lassen. Ohne das vielfältige ehrenamtliche Engagement, sei es im Sport, in der Jugendarbeit, in der Kommunalpolitik, im Bereich Integration oder Kultur, wären viele Angebote, von denen wir alle profitieren nicht möglich und wir würden diese schmerzlich vermissen. Aus meiner Sicht als Landtagsabgeordneter wäre der Staat und die Kommunen nicht in der Lage das zu kompensieren. Was ihre Frage nach dem Selbstvorschlagsrecht angeht, ist dies bei den jeweiligen Auszeichnungen und Preisen unterschiedlich geregelt. Dort wo es um einen Ehrenamtspreis geht, der mit einer kleinen Summe ausgelobt wird, halte ich es nicht für verwerflich, wenn sich Vereine oder auch Einzelpersonen darum bewerben, um diese Preise in ihre Arbeit zu investieren oder für ihre Arbeit und ihre Sache zu werben. Schließlich entscheidet am Ende in der Regel eine Jury, wer den Preis letztlich bekommen soll.
Die Frage nach einer Aberkennung der Auszeichnung oder des Preises lässt sich so pauschal nicht beantworten. Die „Unwürdigkeit“ eines Ordensträgers zum Beispiel ist bei staatlichen Orden oft gesetzlich geregelt. Dann ist in bestimmten Fällen die Auszeichnung zu entziehen. Es hängt aber insbesondere bei Preisen auch davon ab, ob das „Vergehen“ in einem engen Zusammenhang mit der Preisverleihung steht oder wie schwerwiegend die Verfehlung ist. Ich habe aber in meiner langjährigen politischen Tätigkeit noch kaum von solchen Fällen gehört. Ich gehe davon aus, dass das kein weit verbreitetes Phänomen ist.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Roger Lewentz