Frage an Rolf Kahnt von Jörg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die AfD steht für Bürgerentscheide. Neben dem im Wahlprogramm angekündigten Bürgerentscheid zur Abschaffung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags, welche Inhalte sind als Volksentscheid in Hessen durch die AfD geplant, in die Wege zu leiten?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Um es vorneweg zu sagen: ohne Volkssouveränität gibt es keine Demokratie. Demokratische Bundesländer wie Hessen entsprechen - mit der Voraussetzung, dass sie basisdemokratisch und damit gut regiert werden - dem Ideal, souveräner, mündiger und freier Menschen. Anders als auf Bundesebene sind, gottlob, Volksentscheide in Hessen zulässig. Damit ist das Volk in Hessen der Souverän, von ihm geht alle Staatsgewalt aus, so wie es im Grundgesetz heißt. Der wahlberechtigte Bürger setzt an Wahltagen bei einem Volksentscheid nicht nur sein Kreuz für eine Partei, sondern für oder gegen eine Sache. Damit werden Wahlberechtigte unmittelbar bei sie direkt oder indirekt betreffenden Angelegenheit gehört. Dass dies in Flächenländern leichter zu realisieren ist, beweisen uns die Schweizer. Volksentscheide sind vernünftige Instrumente direkter, gelebter Demokratie.
Bedauerlicherweise hat sich auch in Hessen seit Jahrzehnten eine politische Klasse herausgebildet, die Volksentscheide nicht auf ihrer Tagesordnung hat, deren vordringliches Interesse auf die Sicherung ihres eigenen Machtapparats, ihres Status und ihres materiellen Wohlergehens gerichtet ist. Oft wird dabei behauptet, komplexe Fragen ließen sich nicht auf ein Abstimmungsformat eines JA/NEIN beschränken. Diese Bedenken halte ich für zu kurz dargestellt und unbegründet. Denn nach Schweizer Vorbild sind bei Volksabstimmungen sehr viele, langwierige Erörterungen in den Kantonen eine Voraussetzung, ehe es zu einem Volksentscheid kommt. So gestaltet und durchgeführt hat das Nachahmungscharakter, denn nach einer Volksabstimmung kann sich niemand mehr über das Diktat unfähiger, Lobby-manipulierter Politiker, kurz: „über die da oben“, beschweren. Ein Volksentscheid hätte zum Beispiel auf Bundesebene bestimmt eine völlig andere Konsequenz bei der seit 2015 betriebenen Politik der offenen Grenzen ergeben. Gerade in einer Schicksalsfrage wie dieser hätte man das Volk befragen sollen, gar müssen.
Angenommen, die AfD würde bei den kommenden Landtagswahlen bereits über eine absolute Mehrheit verfügen, dann könnten wir in Hessen, auch ohne Volksentscheid, zum Beispiel die Zwangsrundfunkgebühren abschaffen. Aber, das wollen wir den Regierenden, falls wir Oppositionspartei bleiben, mit einem Antrag auf Volksentscheid aufdrücken. Im Energiesektor müsste man, wenn von den (noch) Regierenden denn gewollt, über den Ausbau Hessens mit Windanlagen einen Volksentscheid herbei führen, weil der Ausbau ineffektiver Windanlagen ungehindert fortgesetzt werden soll. In Hessen drehen sich bereits 1200 Windanlagen, weitere 2000 sollen hinzukommen, wenn Schwarz/Grün nicht am 28.10. abgestraft wird. Angesichts des massiven Protests in Hessen von hunderten Bürgerinitiativen, die sich gegen die Zerstörung der Natur und der Gefahren durch Windanlagen für alle Lebewesen wehren, wollen wir uns gerade in dieser wichtigen Frage für einen Volksentscheid in Hessen stark machen. Das wird einer unserer ersten, bestimmt nicht unser letzter Antrag für einen Volksentscheid im Hessischen Landtag sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Kahnt