Frage an Rolf Kutzmutz bezüglich Verbraucherschutz

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Rolf Kutzmutz
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Frage von Karsten H. •

Frage an Rolf Kutzmutz von Karsten H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kutzmutz,

Der 16. Deutsche Bundestag hat das Internetsperren-Gesetzt beschlossen. Inzwischen wurde bekannt, dass die Argumentation des Familienmisteriums größtenteils auf veralteten und vermuteten Daten beruht (Anzahl der Fälle, Exisienz und finanzieller Umsatz der dahinterstehenden Industrie, Länder ohne Verfolgung von dokumentiertem Kindesmissbrauch). Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass das Gesetz wieder abgeschafft wird?

Experten berichten übereinstimmend, dass ein Großteil des kinderpornographischen Materials nicht über das offene Internet, sondern über den Postweg oder Handys verteilt wird. Werden Sie sich daher für eine umfassende Überwachung aller Briefe und Telefonate einsetzen?

Wie stehen Sie im Kontext der letzten Frage zum Post- und Fernmeldegeheimnis?

Sind Sie der Meinung, dass das Fernmeldegeheimnis auch für elektronische Kommunikationswege gelten sollte?

Die Internetsperren werden unter der Prämisse eingerichtet, dass nur und ausschließlich Kinderpornographie geblockt wird. Werden Sie gegen jedes Gesetz stimmen, das diese Prämisse aufweicht? Werden Sie sich dafür auch über den Fraktionszwang hinwegsetzen? Solle eine Ausweitung der Internetsperren beschlossen werden, welche persönlichen Konsequenzen ziehen Sie für Ihr Amt?

Haben Sie sich auch nach der Abstimmung mit kritischen Stimmen zu den Internetsperren auseinandergesetzt?

Glauben Sie, dass im Kampf gegen Kindesmissbrauch alle Mittel ausgeschöpft sind?

Sind Sie der Meinung, dass die Polizeibehörden personell, technisch und finanziell in der Lage sind, die Strafverfolgung im Internet nach den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen effektiv durchzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Heymann

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Heymann,

ich will Ihnen gern meine Meinung zu den aufgeworfenen Fragen mitteilen.

Das vom Deutschen Bundesstag beschlossene Gesetz zu Internetsperren bedarf, wie jedes Gesetz, einer Überprüfung auf seine Wirksamkeit. Sollte es eine Initiative geben, werde ich mich gründlich damit auseinandersetzen, bevor ich zu zu einer Unterstützung oder Ablehnung entscheide.

Ich bin der Meinung, das die bisherigen Möglichkeiten z.B. der Telefonüberwachung ausreichend sind und auch restriktiv gehandhabt werden müssen - sonst könnte etwas passieren, wie es kürzlich in einem Buch über den Antiterrorkampf festgestellt wurde: der Terror kann unserer Gesellschaft weniger Schaden zufügen, als die Mittel, die gegen ihn zum Einsatz kommen/kommen sollen.

Das Grundrecht des Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnisses ist im Grundgesetz verankert und muss weiterhin gelten. Selbstverständlich muss das Fernmeldegeheimnis auch für elektronische Kommunikationswege gelten.

Das Recht auf Information und Kommunikation ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für lebendige Demokratie. In der digitalen Welt gilt es, den offenen Zugang zu Informationen zu verteidigen. Filtermaßnahmen im Internet sind grundsätzlich Zensurmaßnahmen, die ich ablehne, weil sie unzulässig das Recht auf freien Informationszugang und freie Meinungsäußerung beeinträchtigen. Ich weiß mich da mit anderen im Ziel einig, die offene Technologie des Netzes zu bewahren und so sein Innovations- und Entwicklungspotential zu fördern.

Was einen "Fraktionszwang" angeht, habe ich nicht vor, mein Verhalten während meiner Bundestagszugehörigkeit zu ändern und so abzustimmen, wie es meiner Meinung entspricht.

Ich bin der Auffassung, das es wirkungsvoller ist, kriminelle Handlungen zu bekämpfen, als Internetseiten zu sperren. Einer Ausweitung von Internetsperren würde ich persönlich - und ich bin überzeugt- auch meine Fraktion nicht zustimmen. In diesem Zusammenhang habe ich auch die kritischen Stimmen zu den Internetsperren zur Kenntnis genommen und mich in meiner Auffassung zum größten Teil bestätigt gefunden.

Es ist dringend geboten, im Kampf gegen Kindesmissbrauch die Ermittlungsbehörden finanziell, technisch und personell besser auszustatten, um Täter und nicht nur Phantome zu jagen. Kinderpornografie, sexueller Missbrauch von Kindern gilt es zu bekämpfen, auf allen Ebenen und mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln.

Die Erfolge einzelner Ermittlungsbehörden zeigen: Es ist möglich, die Anbieter und Lieferanten von Kinderpornografie auf der Basis von Bilddatenbanken zu identifizieren. Zeit- und personalintensive qualitative Bildanalysen gewähren Rückschlüsse auf Tatorte, Täterverhalten und Opfer. Ziel der Strafverfolgung muss es sein, Kindesmissbrauch und Kinderpornografie an der Quelle zu bekämpfen.

Dazu gehört auch die Bereitstellung des in der Praxis in der Regel noch fehlenden Personals und der notwendigen Sachmittel. Um den Strafverfolgungsdruck auf die Täter zu erhöhen, müssen diese Ressourcen bereitgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Kutzmutz