Frage an Rolf Mützenich bezüglich Soziale Sicherung

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Rolf Mützenich
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Frage von WALDEMAR A. •

Frage an Rolf Mützenich von WALDEMAR A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr.Mützenich
Da bei den Koalitionsverhandlungen die Abschlags freie Rente nach 45 Beitrags Jahren im Alter von 63 Jahren beschlossen wurde,möchte ich gerne wissen welche Reglung für Menschen mit Schwerbehinderung getroffen wurde.Ich habe im Schichtbetrieb mit 60 Jahren als Schlosser mit Schwerbehinderung die 45 Jahre ohne Fehlzeiten hinter mir.Unsere Generation hat auch schon mit 14 oder 15 Jahren im Berufsleben nach der Hauptschule angefangen hart zu Arbeiten.Gibt es für Menschen wie mich eine neue Soziale Gerechtigkeit oder müssen Menschen mit Schwerbehinderung
auch bis 63 Jahre im Berufsleben stehen um Abschlagsfrei in den wohl Verdienten Ruhestand gehen zu können?

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Sehr geehrter Herr Ablass,

vielen Dank für Ihre Frage. Wenn Sie wegen Krankheit oder einer Behinderung gar nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung auch vor Vollendung des 63. Lebensjahres.
Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente kommt es grundsätzlich auf Ihr verbliebenes Leistungsvermögen für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Tätigkeit als Bäcker nicht mehr aus üben, aber noch vollschichtig als Bürokraft arbeiten kann, erhält keine Rente. Der bisherige Beruf spielt nur noch dann eine Rolle, wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.
Allgemeiner Arbeitsmarkt bedeutet, dass sämtliche Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
Ihr Leistungsvermögen stellt ein Arzt im Auftrag des Rentenversicherungsträgers fest und bemisst es in täglichen Arbeitsstunden, die Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch leisten können.

Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte folgender Broschüre: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232586/publicationFile/56277/reha_und_rente_schwerbehinderte_menschen.pdf

In der Hoffnung Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich

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