Frage an Rolf Mützenich bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Jannik P. •

Frage an Rolf Mützenich von Jannik P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen sie zur Vorratsdatenspeicherung.

Und im hinblick auf die aktuellen Geschehnisse zwischen BND und NSA. Wer garantiert uns dann noch ob diese Daten auch sicher sind und in Deutschland bleiben?
(Da dies sowieso unmöglich ist sollte dagegen gestimmt werden)

Ich erinnere mich noch daran, dass die SPD gegen die Vorratsdatenspeicherung war. Wieso hat sich das geändert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Palm,

vielen Dank für Ihre Frage. Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben wir einen fairen Kompromiss zwischen Bürgerrechten und effektiver Strafverfolgung geschaffen.In Zukunft sollen Telekommunikationsunternehmen bestimmte Verkehrsdaten speichern, insbesondere die Rufnummer der beteiligten Telefonanschlüsse, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufs, bei Mobilfunk die Standortdaten sowie wann und wie lange eine IP-Adresse einem bestimmten Computer, Smartphone o.ä. zugeordnet war, d.h. wann von diesem Gerät das Internet benutzt wurde.

Nicht gespeichert wird der Inhalt von Telefongesprächen, welche Internetseiten aufgerufen wurden oder der Versand und Inhalt von E-Mails. Die Daten werden grundsätzlich zehn Wochen gespeichert; die besonders sensiblen Standortdaten lediglich vier Wochen. Nach Ablauf der Fristen müssen die Daten binnen einer Woche gelöscht werden. Für die Speicherung gelten hohe Sicherheitsanforderungen. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Geldbußen von 100.000 bis 500.000 Euro.

Genutzt werden dürfen die Daten von der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung einzeln aufgeführter besonders schwerer Straftaten, insbesondere bei terroristischen Taten und anderen Delikten gegen Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung, also etwa bei Mord, Totschlag oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern. Außerdem können die Länder ihre Polizeigesetze so ändern, dass ihre Polizeien die Daten auch nutzen dürfen, um konkrete Gefahren für höchste Rechtsgüter abzuwehren.

Die Daten werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Die Strafverfolgungsbehörden können nur dann einzelne Daten nutzen, wenn ein Richter oder eine Richterin dies für den konkreten Einzelfall nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. Die Datennutzung unterliegt also einem umfassenden Richtervorbehalt.

Von der Speicherpflicht ausgenommen sind Daten, die etwa bei der Kontaktaufnahme zu Telefonseelsorge-Hotlines anfallen. Daten, die bei der Kommunikation mit Personen anfallen, denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt (etwa Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Volksvertreter) dürfen von den Strafverfolgungsbehörden nicht genutzt werden. Zufallsfunde unterliegen einem Verwertungsverbot, d.h. sie dürfen in keinem Fall genutzt werden.

Mit diesem Gesetzentwurf beachten wir nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes, sondern unser Vorschlag ist auch deutlich restriktiver als das, was früher als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet wurde:

Es werden weniger Daten gespeichert; so sind etwa E-Mail-Daten jetzt ausgenommen. Es wird sehr viel kürzer gespeichert; die alte EU-Richtlinie sah eine Speicherung bis zu zwei Jahren vor.
Die Voraussetzungen für den Zugriff auf die Daten sind strenger; der Kreis der Taten, für deren Aufklärung die Daten genutzt werden dürfen, ist enger.

Mit dem Gesetzentwurf schlagen wir zugleich vor, den neuen Straftatbestand der „Datenhehlerei“ zu schaffen. Daten sind nicht nur ein wichtiges Instrument zur Strafverfolgung. Wir müssen zugleich sicherstellen, dass Daten auch vor Ausspähung geschützt sind und es keinen Handel mit ausgespähten Daten gibt. Dabei achten wir auch hier auf die Pressefreiheit und stellen ausdrücklich klar, dass journalistische Tätigkeiten zur Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung keine Datenhehlerei sind.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich

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