(...) Die Straßenverkehrsordnung oder die Fahrerlaubnis-Verordnung dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer. Zum Schutz von Mensch und Umwelt wären solche Maßnahmen sicher noch weiter ausbaubar. Dies alles halte ich für wirksamer, als den von Ihnen vorgeschlagenen Aufkleber auf jedem Auto, dessen Herstellung die Umwelt möglicherweise ebenfalls zusätzlich belasten würde. (...)
(...) Ich kann diesen Vorschlag ebenso wenig unterstützen, wie den alternativ geäußerten Gedanken, die Kosten ärztlicher oder therapeutischer Behandlung (Alkohol-)Suchtkranker diesen selbst in Rechnung zu stellen. Sucht ist eine Krankheit und als solche dem Leistungsspektrum der Krankenversicherung zugeordnet. Das Prinzip, dass der vermeintliche Verursacher einer Krankheit für deren Folgekosten aufkommt, ist in unserem solidarischen Krankenversicherungssystem nicht vorgesehen. (...)
(...) Leider ist den Konsumenten von Cannabis oft nicht bewusst, dass zwar ein gelegentlicher Konsum kaum erhebliche gesundheitliche, psychische oder soziale Schäden verursacht, wohl aber der exzessive. Als "milde" oder "gesundheitsverträgliche" Substanz würde ich Cannabis, das rechtlich gesehen ein "nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel" ist, nicht bezeichnen wollen. (...)
(...) mein nur sehr kurzer Auftritt in der Fernsehserie stand in direktem Bezug zu einem aktuellen Serieninhalt, dem Konsum der illegalen Droge Kokain. Dabei habe ich die Fiktion der Serie genutzt, öffentlichkeitswirksam sowohl auf die im letzten Jahr gestiegene reale Anzahl von Drogentodesfällen, als auch auf bestehende Hilfsangebote hinzuweisen. (...)
(...) Um es noch einmal klar zu sagen, es handelt sich um "Empfehlungen für ein Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention", die eine von Experten erarbeitete Zusammenfassung möglicher Maßnahmen im Bereich der Alkoholprävention darstellen. Der vollständige Text der Empfehlungen ist auf der Website http://www.drogenbeauftragte.de abrufbar. (...)
(...) Eine Freigabe bzw. Legalisierung von Cannabis ist seitens der Bundesregierung nicht geplant. Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. (...)