(...) die Drogenpolitik der Bundesregierung basiert auf einem Policy Mix verschiedener Maßnahmen. Angebotsreduzierung im Sinne von strafbewehrten Verboten ist nur eine der Möglichkeiten, dem Alkoholmissbrauch entgegenzuwirken. Bereits heute unterliegt der Verkauf alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche gesetzlichen Reglementierungen (JugSchG); ebenso ist es nicht gestattet, "in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen" (Gaststättengesetz). (...)
(...) Manchmal muss der Einzelne auch vor einer uninformierten Selbstentscheidung geschützt werden, dies ist auch eine allgemein anerkannte Grundlage unserer Gesellschaft. Die Grenze zwischen notwendigem Schutz und Entmündigung ist die schwierige Aufgabe, vor allem, wenn Sie bedenken, dass die Lobbyisten der legalen Suchtmittelindustrie ein Interesse daran haben, dass die Entscheidung aufgrund einer anderen Faktenlage statt findet. (...)
(...) Schlafstörungen beim Aufhören), aber es kann eine gravierende psychische Abhängigkeit entstehen. Abhängiger Cannabiskonsum bedeutet eine starke Einschränkung der Lebensqualität, auch wenn viele Kiffer sich das nicht gerne eingestehen wollen. Anders als bei anderen Drogen sind die Auswirkungen bei Cannabisabhängigkeit weniger auffällig, sind versteckter und uneindeutiger. (...)
(...) Hinsichtlich Ihres an mich gerichteten Vorwurfs, "mit dem Mechanismus ´Angst´ und mit [nicht] wahren Zahlen zu argumentieren", möchte ich auf die erwiesene Kompetenz der Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums verweisen. Ich finde es bedauerlich, dass es manchem Raucher schwer zu fallen scheint, eine in begrenztem Umfang verordnete Rücksichtnahme auf "nicht rauchwillige" Mitmenschen zu akzeptieren. (...)
(...) Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass die GSG die Wohnungen nicht lediglich verwaltet, sondern Eigentümerin dieser Wohnungen ist. Sie muss daher bei der Vergabe auch wirtschaftliche Argumente, wie die Zahlungsfähigkeit des Interessenten, berücksichtigen. (...)
(...) Dennoch gilt auch für mich: Ohne Kenntnis aller Umstände sollte man über die Rechtmäßigkeit einzelner Entscheidungen nicht urteilen. Die von Ihnen kritisierte Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat bereits mehrfach Patienten auf deren Antrag hin die Erlaubnis erteilt, Cannabis zur Linderung ihrer Schmerzen einzusetzen. Ich bin mir sicher, dass auch die Entscheidung im Fall von Piet Stieg unter Abwägung aller relevanten Sachverhalte des Einzelfalls im Interesse der individuell notwendigen medizinischen Versorgung der Patienten getroffen wurde. (...)