Unterstützen Sie als meine Abgeordnete die Petition "Prüft ein AfD Verbot!"? Als Unterzeichner der Petition würde ich Sie bitten diese im Landesparlament zu vertreten.

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Sabine Friedel
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Frage von Tom K. •

Unterstützen Sie als meine Abgeordnete die Petition "Prüft ein AfD Verbot!"? Als Unterzeichner der Petition würde ich Sie bitten diese im Landesparlament zu vertreten.

Wir fordern den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss mit der Prüfung beauftragt werden.

Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker, darunter auch wir vom "Volksverpetzer", haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise.

Weitere Informationen:
https://innn.it/afdverbot

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Sehr geehrter Herr K.

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte meine späte Antwort. Das Konzept der wehrhaften Demokratie ist aus meiner Sicht substantiell für den Bestand unserer Gesellschaft. Deshalb halte ich es für wichtig, die Instrumente des Grundgesetzes auch zu nutzen und ein Verbot vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen - wenn und sobald die Voraussetzungen für einen solchen Antrag vorliegen (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteiverbot/parteiverbot-node.html).

Die Petition werde ich nicht unterzeichnen, da sie aus meiner Sicht von unzutreffenden Annahmen ausgeht. Die Feststellung, "dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt", trifft allein das Bundesverfassungsgericht auf der Basis eines Verbotsantrages, dem wiederum belastbare Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zugrunde liegen müssen. Für einen solchermaßen gravierenden Grundrechtseingriff wie ein Parteienverbot reichen Rechtsgutachten von Dritten nicht aus. Selbstverständlich werde ich aber das mir mögliche dafür tun, dass die Frage, ob Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen entsprechenden Antrag stellen sollten oder nicht, allein in Anschauung der rechtlichen Voraussetzungen beantwortet wird und Opportunitätsüberlegungen dabei keine Rolle spielen.

Freundliche Grüße
Sabine Friedel

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