Antwort 16.07.2026 von Sabine Verheyen CDU
Die Vertraulichkeit privater Kommunikation muss auch im digitalen Raum geschützt bleiben. Gleichzeitig dürfen bestehende Rechtslücken nicht dazu führen, dass Plattformen bekannte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht mehr freiwillig erkennen und an die zuständigen Stellen melden können.
