Label
Verlängerung der Chat-Kontrolle: Werden im EU-Parlament die Demokratie sowie das "Briefgeheimnis" (resp. Privatsphäre) der Bürger nicht geachtet?

Portrait von Sabine Verheyen
Sabine Verheyen
CDU
14 %
/ 7 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Herbert D. •

Verlängerung der Chat-Kontrolle: Werden im EU-Parlament die Demokratie sowie das "Briefgeheimnis" (resp. Privatsphäre) der Bürger nicht geachtet?

Werte Frau Verheyen,

am 09. Juli 2026 stimmte eine Mehrheit des Europäischen Parlaments gegen die Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle. 314 Abgeordnete lehnten die Ratsposition ab, 276 stimmten dafür, 30 enthielten sich. Demokratisch betrachtet war die Sache eindeutig: eine klare Mehrheit der abgegebenen Stimmen war dagegen. Die Chatkontrolle trat trotzdem in Kraft - bis April 2028.

In den vergangenen Monaten war genau diese Regelung bereits zweimal zur Abstimmung gestellt und beide Male klar abgelehnt worden. Nur durch ein Verfahrenstrick konnte die Chatkontrolle am 9. Juli verlängert werden: absolute Mehrheit anstatt relative Mehrheit (https://www.fdp.de/cdu-peitscht-die-massenueberwachung-durchs-eu-parlament).

Frau Verheyen, wie steht es um das Demokratieverständnis des EU-Parlaments, wenn solche Tricks wie bei der Verlängerung der Chatkontrolle angewendet werden, um Parlamentsmehrheiten zu umgehen?

Portrait von Sabine Verheyen
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie sich mit Ihren Bedenken direkt an mich wenden.

Der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit unserer Kommunikation – ob analog oder digital – gehören zu den Grundpfeilern unserer freiheitlichen Gesellschaft. Das Briefgeheimnis ist Ausdruck dieses rechtsstaatlichen Grundverständnisses. Ebenso selbstverständlich ist für mich aber auch: Kinder müssen vor sexuellem Missbrauch geschützt werden – offline wie online.

Sie sprechen in Ihrer Frage zwei Punkte an. Zum einen geht es um das parlamentarische Verfahren. Zum anderen um die Frage, ob der Schutz der Privatsphäre ausreichend gewahrt wird. Auf beides möchte ich Ihnen gerne antworten.

Zunächst zum parlamentarischen Verfahren.

Den Vorwurf, das Europäische Parlament habe mit einem „Verfahrenstrick“ demokratische Mehrheiten umgangen, kann ich nicht bestätigen. Das Parlament befand sich am 9. Juli im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Artikel 294 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in der zweiten Lesung. Nachdem der Rat seine Position beschlossen hatte, standen dem Parlament genau die Möglichkeiten offen, die die europäischen Verträge für dieses Stadium des Gesetzgebungsverfahrens ausdrücklich vorsehen: Es konnte der Position des Rates zustimmen, sie ablehnen oder Änderungen beschließen.

Das Parlament hat sich dafür entschieden, Änderungen anzunehmen. Die Folge war nicht, dass die Übergangsregelung unmittelbar wieder in Kraft trat. Vielmehr wurde die geänderte Position des Parlaments an den Rat zurückverwiesen. Dieser entscheidet nun, ob er die Änderungen übernimmt. Lehnt er sie ab, folgt das ebenfalls in den europäischen Verträgen vorgesehene Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament.

Die für die zweite Lesung geltenden Verfahrensregeln wurden weder kurzfristig geändert noch eigens für diese Abstimmung geschaffen. Sie ergeben sich unmittelbar aus Artikel 294 AEUV und gelten für alle Gesetzgebungsverfahren dieser Art.

Ebenso wichtig ist mir aber die Frage, worüber das Parlament überhaupt abgestimmt hat.

Der Begriff „Chatkontrolle“ hat die öffentliche Debatte der vergangenen Monate stark geprägt. Deshalb kann ich gut nachvollziehen, dass viele Menschen den Eindruck gewonnen haben, es gehe um ein allgemeines Mitlesen privater Nachrichten oder eine anlasslose Überwachung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger.

Die Abstimmung bezog sich jedoch auf die sogenannte Übergangsregelung. Sie sollte die unionsrechtliche Grundlage dafür schaffen, dass Online-Plattformen bekannte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Hinweise auf sogenanntes Grooming weiterhin freiwillig erkennen und an die zuständigen Meldestellen weiterleiten dürfen, bis über eine dauerhafte europäische Regelung entschieden ist. Hintergrund war, dass diese Übergangsregelung Anfang April ausgelaufen war und dadurch eine Rechtslücke entstanden ist.

Der Schutz der Vertraulichkeit privater Kommunikation ist für mich nicht verhandelbar. Einer allgemeinen oder anlasslosen Überwachung privater Kommunikation würde ich nicht zustimmen.

Gleichzeitig halte ich es für unsere gemeinsame Verantwortung, Kinder wirksam vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Hinter jeder Darstellung sexuellen Kindesmissbrauchs steht das Schicksal eines realen Kindes. Jede weitere Verbreitung bedeutet für die betroffenen Kinder häufig eine erneute Viktimisierung.

Seit dem Auslaufen der Übergangsregelung fehlt den Plattformen die unionsrechtliche Grundlage für diese freiwilligen Meldungen, obwohl rund acht von zehn Ermittlungen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet auf Hinweisen von Online-Plattformen beruhen. Weniger Meldungen bedeuten deshalb nicht weniger Missbrauch, sondern weniger identifizierte Opfer und weniger Täter, die strafrechtlich verfolgt werden können.

Oft entsteht dabei der Eindruck, private Nachrichten würden von Menschen mitgelesen. Tatsächlich funktionieren diese Verfahren technisch ganz anders. Die Prüfung erfolgt automatisiert anhand technischer Verfahren. Computer sehen Bilder oder Nachrichten nicht wie Menschen, sondern verarbeiten ausschließlich Zahlenwerte. Beim Hash-Matching wird lediglich der digitale Fingerabdruck einer Datei mit bereits bekannten Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs abgeglichen.  Nach der vom Europäischen Parlament beschlossenen Position sind Kommunikationsdienste mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vom Anwendungsbereich der Übergangsregelung ausgenommen.

Unabhängig davon, wie das Gesetzgebungsverfahren weiter verläuft, gilt für mich: Die Vertraulichkeit privater Kommunikation muss auch im digitalen Raum geschützt bleiben. Gleichzeitig dürfen bestehende Rechtslücken nicht dazu führen, dass Plattformen bekannte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht mehr freiwillig erkennen und an die zuständigen Stellen melden können.

Für mich gehören Grundrechtsschutz und Kinderschutz deshalb untrennbar zusammen. Gerade schwierige Abwägungen zeigen, warum Rechtsstaatlichkeit so wichtig ist: Sie schützt unsere Freiheitsrechte und verpflichtet uns zugleich, die Schwächsten in unserer Gesellschaft wirksam zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Verheyen

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Sabine Verheyen
Sabine Verheyen
CDU

Weitere Fragen an Sabine Verheyen