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Homöopathische Mittel sollen Kassenleistung bleiben. Wieso?

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Frage von Manfred K. •

Homöopathische Mittel sollen Kassenleistung bleiben. Wieso?

Die große Mehrheit seriöser wissenschaftlicher Meta-Analysen und Reviews (inkl. Cochrane, NHMRC, Lancet, aktuelle Analysen 2023–2025) kommt zu diesem Schluss:

Keine überzeugende Evidenz für spezifische Wirksamkeit bei irgendeiner Erkrankung.

Positive Effekte in manchen Studien verschwinden meist, wenn nur hochwertige Studien betrachtet werden.

Viele Studien sind methodisch schwach (Bias, Publikationsverzerrung, kleine Stichproben).

Einige homöopathische Kreise zitieren Meta-Analysen (z. B. Hamre 2023), die positive Effekte zeigen – diese werden jedoch von unabhängigen Quellen wegen methodischer Schwächen und selektiver Auswertung kritisiert.

Kurz: Spezifische pharmakologische Wirkung = nein.

Mögliche Placebo- und Betreuungseffekte = ja.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu homöopathischen Mitteln als Kassenleistung.

Im Gemeinsamen Bundesausschuss entscheiden Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft, der Krankenhäuser und der Krankenkassen gemeinsam, welche Medikamente von der Krankenversicherung übernommen werden. Aktuell werden auch bestimmte homöopathische Mittel als verordnungsfähig eingestuft, wobei die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses genau festlegt, bei welchen Erkrankungen welche Mittel verordnet werden dürfen. Einige Krankenkassen bieten daher auch homöopathische Behandlungen als freiwillige Leistung an.

Mir persönlich ist es wichtig, dass Patientinnen und Patienten von einem möglichst breiten Angebot profitieren können. Gleichzeitig vertraue ich unseren Ärztinnen und Ärzten, die verschiedene Behandlungsoptionen stets im Einzelfall abwägen. Die Arzneimittel-Richtlinie schafft hierfür einen klaren Rahmen, auch für die Verordnung homöopathischer Mittel. 

Freundliche Grüße

Sarah Schweizer

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