Antwort 30.08.2023 von Sarah Schweizer CDU
Jagdhunde von Berechtigten sind von der Leinenpflicht ausgenommen, da bestimmte Tätigkeiten der Jagdausübung nur mit freilaufenden Hunden möglich sind.
Jagdhunde von Berechtigten sind von der Leinenpflicht ausgenommen, da bestimmte Tätigkeiten der Jagdausübung nur mit freilaufenden Hunden möglich sind.
Ein Gesellschaftsjahr kann einen wichtigen Beitrag zur freien Entfaltung der Persönlichkeit leisten.
Den tausenden Menschen im Iran, die trotz teils brutaler Härte von Seiten der Polizei auf die Straße gehen und gegen das theokratische Regime im Iran und für Freiheit demonstrieren, gilt mein größter Respekt.
Das eine schließt das andere doch nicht aus - nach einem solchen Gesellschaftsjahr werden sich hoffentlich viele junge Menschen für ein langfristiges Engagement in unserer Gesellschaft entscheiden.