Wie werden Sie sich als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft dafür einsetzen, dass der Hamburger Senat der geplanten Nachrichtendienstreform im Bundesrat entgegentritt?

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Sarah Timmann
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Frage von Caroline V. •

Wie werden Sie sich als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft dafür einsetzen, dass der Hamburger Senat der geplanten Nachrichtendienstreform im Bundesrat entgegentritt?

Sehr geehrte Frau Timmann,

die geplante Nachrichtendienstreform bereitet mir erhebliche Sorgen. BND und Verfassungsschutz verfügen über weitreichende Befugnisse. Statt diese weiter auszudehnen, sollte geklärt werden, warum bestehende Instrumente immer wieder versagt haben – etwa im NSU-Komplex.

Die Trennung von Nachrichtendiensten und exekutiver Eingriffsmacht ist eine zentrale Lehre aus Gestapo und NS-Staat. Umso alarmierender ist es, diese Schutzmechanismen aufzuweichen und Geheimdiensten operative Befugnisse einzuräumen. Erinnerungskultur darf nicht bei Gedenktagen enden.

Wie stehen Sie zu dieser Reform? Falls Sie sie ablehnen: Werden Sie sich gegenüber Fraktion und Senat dafür einsetzen, dass Hamburg ihr im Bundesrat entgegentritt? Falls Sie sie unterstützen: Wie vereinbaren Sie das mit den Lehren aus der deutschen Geschichte und den daraus entstandenen rechtsstaatlichen Schutzmechanismen?

MfG

Caroline V.

Quellen: Bundesregierung/BMI, 12.08.2026; Deutscher Bundestag.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Bedenken hinsichtlich der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts kann ich nachvollziehen.

Grundsätzlich halte ich es zunächst angesichts neuer Bedrohungen durch Spionage, Cyberangriffe und Sabotage für richtig, die Arbeitsgrundlagen unserer Nachrichtendienste zu modernisieren und sie in die Lage zu versetzen, auf diese Bedrohungen angemessen zu reagieren. Für mich ist aber ebenso klar, dass mit neuen Befugnissen auch wirksame rechtsstaatliche Schutz- und Kontrollmechanismen einhergehen müssen.

Gerade das Trennungsprinzip zwischen Nachrichtendiensten und Polizei ist eine zentrale rechtsstaatliche Lehre aus der deutschen Geschichte und darf nicht schleichend ausgehöhlt werden. Auch bei neuen operativen Befugnissen muss deshalb sichergestellt sein, dass die unterschiedlichen Aufgaben von Nachrichtendiensten und Polizei klar voneinander abgegrenzt bleiben. Für jede Erweiterung muss konkret nachgewiesen werden, dass sie notwendig und verhältnismäßig ist und einer wirksamen unabhängigen Kontrolle unterliegt.

Auch der NSU-Komplex hat gezeigt, dass Versäumnisse der Sicherheitsbehörden nicht allein auf fehlende Befugnisse zurückzuführen sind. Neben der Anpassung der Befugnisse müssen deshalb auch bestehende Strukturen, Informationswege und Kontrollmechanismen kontinuierlich kritisch betrachtet werden.

Die SPD unterstützt auf Bundesebene grundsätzlich eine Modernisierung des Nachrichtendienstrechts und hält angesichts der veränderten Sicherheitslage auch neue Befugnisse für die Nachrichtendienste für notwendig. Zugleich ist für uns klar, dass mit erweiterten Befugnissen auch eine entsprechende Stärkung der Kontrolle einhergehen muss. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden deshalb insbesondere die vorgesehenen Kontrollmechanismen genau zu prüfen sein.

Auch gegenüber meiner Fraktion werde ich mich dafür einsetzen, dass bei der weiteren Beratung rechtsstaatliche Schutzmechanismen und eine wirksame Kontrolle der Nachrichtendienste gewährleistet bleiben. Eine abschließende Positionierung Hamburgs im Bundesrat möchte ich dem weiteren Gesetzgebungsverfahren allerdings nicht vorgreifen.

Eine wehrhafte Demokratie muss sich schützen können, sie darf dabei aber nicht die rechtsstaatlichen Prinzipien relativieren, die sie selbst verteidigt.

Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Bedenken an mich gewandt haben.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Sarah Timmann

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