Frage an Sascha Binder bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sascha Binder
Sascha Binder
SPD
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Frage von Achim O. •

Frage an Sascha Binder von Achim O. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Binder,

Wie stehen sie zur sogenannten "2m-Regel" im Landeswaldgesetz? Diese Regelung verbietet das Befahren von Wegen im Wald unter einer Breite von 2m mit Fahrrädern.

1. Wie werden die 2m definiert?
Bei einem befahrbaren Forstweg ist die Wegbreite recht einfach messbar. Bei allen anderen Wegen wird es schwerer. Gilt hier der freigeräumte Bereich oder z.B. nur die Breite des festgetretenen Weges?
2. An welcher Stelle des Weges wird gemessen?
Die Wegbreiten, besonders entlang des Albtraufs, ändern sich teilweise innerhalb von wenigen Metern rapide. Wie soll sich ein Radfahrer nun verhalten wenn sich der Weg von mehr als 2m Breite ändert?
3. Ist es hinnehmbar das durch dieses Gesetz, das seit vielen Jahren nicht mehr überprüft wurde, das Mountainbikefahren in Baden-Württemberg faktisch verboten wird?
Das eigentliche Mountainbiken benötigt nun einmal unbefestigte Wege, die in unserer Region fast immer schmaler als zwei Meter sind.
4. Oft wird als Argument angeführt das Wanderer sich durch Mountainbiker gestört fühlen. Hier ist zum einen die Frage warum die Wanderer gegenüber den Mountainbikern bevorzugt behandelt werden, zum Anderen belegt eine Umfrage das sich nur 7% der Wanderer duch Mountainbiker gestört fühlen. Ist es wirklich hinnehmbar das durch das subjektive Empfinden weniger ganze Bevölkerungsgruppen aus dem Wald ausgeschlossen werden?( http://www.schwarzwald-tourismus.info/content/download/37289/1159025/version/1/file/Schraml+Bikestudie+17+Juni+2013.pdf )
5. Andere Bundesländer haben in der Zwischenzeit die Mountainbiker als Touristengruppe für sich erkannt und versuchen das Angebot für sie auszubauen.
Wie es besser geht beweist gerade das Land Hessen, das in seinem neuen Landeswaldgesetz klar den Mountainbikern die gleichen Rechte einräumt wie anderen Waldbesuchern auch.

Wie stehen sie zu dieser Regelung im Waldgesetz?
Und wäre es nicht an der Zeit das Gesetz an die aktuelle Waldnutzung anzupassen?

Sascha Binder
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Okenka,

herzlichen Dank für ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Die Freizeitaktivitäten vieler Menschen haben sich in den vergangenen Jahren enorm gewandelt, ob Wandern, Walking, Geocaching, Radfahren oder Mountain-Biking, es gibt inzwischen eine Vielfalt von Aktivitäten, die alle von der Sport- und Tourismusbranche als Wirtschaftsfaktor- und Marketing-Instrument entdeckt wurden, was dazu geführt hat, dass sich die Angebotspalette in diesem Bereich entsprechend erweitert hat. Konflikte unterschiedlicher Interessens- und Nutzergruppen - Wanderern, Umweltschützern, Jägern, dem Forst - sind vor diesem Hintergrund vorprogrammiert. Ich kann es als leidenschaftlicher Mountainbiker nachvollziehen, dass Sie es als Einschränkung empfinden, dass sie nach dem Waldgesetz in Baden-Württemberg nur auf Wegen ab zwei Meter Breite und in Naturschutzgebieten sogar erst ab 3 Meter Breite, unterwegs sein dürfen.

Vorneweg dennoch eine Anmerkung: Trotz der von ihnen angeführten “2m-Regel” und den von ihnen eindrücklich dargestellten Tücken, die diese beinhalten kann, ist auch Baden-Württemberg sehr gut mit dem Mountainbike zu erkunden. In Baden-Württemberg gab es laut des Ministeriums für Ländlichen Raum bereits im Jahr 2007 allein in den Naturparken des Schwarzwalds rund 7000 Kilometer ausgewiesene Strecken für Mountainbiker. Das entsprach seinerzeit dem größten Streckennetz deutschlandweit. In der Zwischenzeit dürften noch etliche neue Routen und viele Kilometer dazugekommen sein, da die Kommunen im Land das touristische Potential des MTB fahren erkannt haben und offensiv um die Fahrer werben. Außerdem wird die 2m-Regel bei weiten nicht so kleinlich gehandhabt wie von Ihnen befürchtet und auch ist die Gesetzeslage in Baden-Württemberg nichts außergewöhnliches, da es auch in den anderen Bundesländern Einschränkungen bei der Wegbreite gibt, die dort jedoch lediglich durch Verwaltungsanweisungen oder Merkblätter vorgegeben werden.

Doch gerade der oben erwähnte meist kulante Umgang mit der 2m-Regel ist aus meiner Sicht auch ein Argument dafür die Regel sorgfältig zu überprüfen und für echte Rechtssicherheit zu sorgen. Dies muss aber mit allen im Wald vertretenen Interessen erfolgen, um am Ende eine für ganz Baden-Württemberg gute Lösung zu finden. Dafür können natürlich auch Erfahrungen aus anderen Ländern herangezogen werden. Eine Lockerung oder Änderung des Landeswaldgesetzes - wie von Ihnen angeregt - halte ich allerdings für nicht unbedingt angezeigt, zumal das Landeswaldgesetz bereits heute gemäß § 37 Abs. 3 - mit Genehmigung der Forstbehörde - Ausnahmen ermöglicht. Außerdem hat eine Kommune schon heute die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und den Forstbehörden ein gemarkungsübergreifendes Mountainbike-Netz auszuweisen. Dann können auch Strecken auf schmalen Wegen und durch den Wald angelegt werden. Auch Privatwaldbesitzer können sich auf freiwilliger Basis an einer solchen Strecke beteiligen. Allerdings liegt die Verkehrssicherungspflicht und Haftung dann beim Betreiber bzw. der Kommune. Auf Landesebene gibt es Überlegungen für eine neue Naturschutzstrategie und die Novelle des Jagdgesetzes steht an, zudem soll der Tourismus im ländlichen Raum nachhaltig gestärkt werden, dies alles sind Gesichtspunkte, die auch Radfahrer und Mountainbiker tangieren. Ich bin gerne bereit dieses Thema in diesem Kontext zur gegebenen Zeit in die politische Diskussion im Landtag miteinzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Binder MdL

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