Sehr geehrter Hr. Binder, liegen der Landesregierung Zahlen vor, wie viele GdB-Nachprüfungen die Versorgungsverwaltung in BW jährlich durchführt und wie oft der GdB dabei unverändert bleibt oder steig

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Frage von Axel F. •

Sehr geehrter Hr. Binder, liegen der Landesregierung Zahlen vor, wie viele GdB-Nachprüfungen die Versorgungsverwaltung in BW jährlich durchführt und wie oft der GdB dabei unverändert bleibt oder steig

Die GdB-Feststellung und Nachprüfungen (§ 152 SGB IX) liegen in BW bei den Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise. Menschen mit unumkehrbaren Behinderungen erhalten dennoch oft befristete Ausweise und Nachprüfungen, obwohl bei irreversiblen Diagnosen eine Verschlechterung ausgeschlossen und eine Verbesserung nicht zu erwarten ist. Das bindet Verwaltungsressourcen und belastet Betroffene mit wiederkehrendem Nachweisaufwand.

Falls solche Zahlen nicht erhoben werden: Wären Sie bereit, sie über eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu erfragen – und sich dafür einzusetzen, dass bei nachweislich dauerhaften Diagnosen auf Befristung und Nachprüfung verzichtet wird?

Eine landesweite Kosten-Nutzen-Grundlage für diese Prüfpraxis scheint nicht öffentlich vorzuliegen. Gerade angesichts angespannter Haushaltslage wäre die Frage relevant, wie hoch der Verwaltungsaufwand für Nachprüfungen ist, die den bestehenden Status ohnehin bestätigen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. August 2026, zu der ich gern Stellung nehme.

Wir wissen aus Gesprächen mit und Zuschriften von Betroffenen, aus ihren Verbänden, aus der Medienberichterstattung und letztlich auch von der Landesregierung, dass die Verfahren zur ersten Feststellung des Grades der Behinderung, zur Feststellung eines erhöhten Grades der Behinderung oder auch die erneuten Feststellungen nach dem Auslauf von befristeten Feststellungen zu lange dauern, häufig mehr als sechs oder sogar mehr als neun Monate. Zuletzt hat uns dazu die Landesregierung auf eine Anfrage berichtet (Drucksache 17 / 9140). Zudem halten die ersten Feststellung der Versorgungsämter sehr häufig einer Überprüfung im Widerspruchsverfahren oder bei Gericht nicht Stand.

Inwiefern der Landesregierung weitere bzw. neuere Zahlen vorliegen, können wir Ihnen nicht sagen. Die oben genannten Informationen genügen uns allerdings, um uns eine Meinung zu bilden. Für uns die Bearbeitungszeit der Anträge definitiv zu lang, insbesondere wenn aktuelle eindeutige und umfassende Befunde etwa aus Klinikaufenthalten oder Reha-Verfahren dem Antrag bereits beigefügt sind. Bei der Landesregierung ist die Kritik an der langen Bearbeitungszeit auch angekommen. Sie hat daher zugesagt, die Bearbeitung auf ein neues IT-Fachverfahren umzustellen. Dies soll bis zum Ende dieses Jahres bei allen Versorgungsämtern zugänglich sein. Wir werden die Einführung des neuen Verfahrens und seine Auswirkungen insbesondere für die Bearbeitungsdauer im Blick behalten. Ob und gegebenenfalls wann eine erneute Anfrage an die Landesregierung erfolgt, wird dann vor allem in unserem zuständigen Arbeitskreis besprochen.

Eine Aufhebung der Befristungen für die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises – selbst für den Fall, dass die Feststellung des Grades der Behinderung unbefristet ist – können wir auf der Landesebene nicht fordern, denn die Befristung wird als Soll-Regelung im Bundesrecht vorgegeben. Allerdings wird im Bundesrecht auch vorgegeben, dass in „den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, (…) der Ausweis unbefristet ausgestellt werden“ kann. Dies ist jedoch im Individualfall festzustellen und sollte bei Nicht-Gewährung durch das Versorgungsamt von den Betroffenen eingefordert werden. Wir haben bisher keine Hinweise dazu, dass diese Regelung aus der Schwerbehindertenausweisverordnung in Baden-Württemberg nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Anwendung kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Binder 
 

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