Frage an Sascha Raabe bezüglich Verkehr

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Sascha Raabe
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Frage an Sascha Raabe von Peter S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Raabe,

wie Sie sicher schon mitbekommen haben wurde in diesem Frühjahr im Rahmen der Abschaffung der Gewichtsbesteuerung für schwere Geländewagen auch gleichzeitig die Gewichtsbesteuerung für Wohnmobile abgeschafft. Diese zumeist technisch auf Transportern und leichteren LKW basierenden Fahrzeuge sollen nun ebenfalls nach Hubraum besteuert werden.

Das Gesetz ist dafür nun schon seit dem 01.05.05 in Kraft, nur zögern die Finanzämter noch mit der entsprechenden Umsetzung bei den Wohnmobilen, verschicken aber natürlich die Steuerbescheide nach Gewicht nur noch unter Vorbehalt. Für ein Wohnmobil kommen dabei teilweise tausend und mehr Euro Steuern im Jahr zusammen, obwohl das Fahrzeug im Gegensatz zum einem PKW meist nur wenige hundert Kilometer im Jahr gefahren wird. Der baugleiche Transporter, der genauso wie ein PKW ein Vielfaches der Kilometerleistung eines Wohnmobils im Jahr erreicht, muss dennoch nur einen Bruchteil der Steuern bezahlen weil er weiterhin und wie die Wohnmobile bisher auch, nach zulässigem Gesamtgewicht veranlagt wird.

Auch bedenken sollte man, daß die Wohnmobile der deutschen Hersteller mit viel Personalaufwand überwiegend in Deutschland hergestellt werden und die Reiseziele der meisten Familien mit Wohnmobil sich ebenfalls in Deutschland befinden. Bis zur Ankündigung der Steueränderung in diesem Frühjahr konnte der Markt der Wohnmobil- und Campingindustrie ein stetiges Wachstum aufweisen. In diesem Jahr hat es erstmalig einen Einbruch gegeben der nach Aussage der Hersteller, Händler und den Campingplatzbetreibern eindeutig eine Folge der drohenden Besteuerung der Fahrzeuge ist.

Ist es Ihrer Meinung nach gerecht eine Fahrzeugart die überwiegend von Familien mit Kindern und damit naturgemäss knappem Budget, ein paar wenige Wochen im Jahr genutzt wird mit einer Steuer derart zu belasten? Wie lässt sich dieses Problem aus Ihrer Sicht lösen?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Simon

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SPD

Sehr geehrter Herr Simon,

die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates im September 2004 die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert. Schwere Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, auch bekannt als so genannte Sport Utility Vehicles (SUV), werden danach ab 1. Mai 2005 als Personenkraftwagen zugelassen und besteuert. Diese äußerst schweren Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch und zum Teil erhöhten Abgasemissionen eignen sich zwar für die Nutzung im Gelände, wie der Name schon sagt, werden aber oft als Pkw und nicht als Nutzfahrzeuge eingesetzt und dienen als Prestigesymbol. Der Nutzung als Pkw wurde bislang steuerlich nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn die schweren Geländewagen wurden nicht emissionsbezogen und nach Hubraum besteuert - wie Pkw -, sondern wie Nutzfahrzeuge nach ihrem zulässigem Gesamtgewicht. Hierdurch verminderte sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer beträchtlich.

Welche kraftfahrzeugsteuerlichen Folgen die Änderung der StVZO auf Wohnmobile hat, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen den Ländern, die für die Steuerverwaltung zuständig sind. Den Ländern fließt auch das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich zu. Aufgrund von Äußerungen ist zu befürchten, dass einige Länder, insbesondere Bayern, die höhere Besteuerung für schwere Geländewagen zum Anlass nehmen wollen, die Steuern auch für Wohnmobile deutlich zu erhöhen, obwohl dies mit der Änderung der StVZO gar nicht bezweckt ist.

Der Entwurf der alten SPD-geführten Landesregierung Nordrhein-Westfalens wollte eindeutig klarstellen, dass kein Land höhere Steuern für Wohnmobile erheben kann. Bislang hat er jedoch noch keine Mehrheit gefunden und ist deshalb nicht umgesetzt. Ich selbst bin ebenfalls der Meinung, dass die Besteuerung von Wohnmobilen auf diese Art und Weise und in dieser Höhe unangemessen wäre und hoffe, dass es bald zu für Sie positiven Entscheidungen kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe