Zur Gewährleistung des Schutzes vor Fluglärm im Umfeld des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg hat die FBB zum einen die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld in seiner aktuellen Fassung zu beachten. Zum anderen bestehen parallel Ansprüche nach § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. Die FBB ist jedoch nur zur Erfüllung des jeweils weiterreichenden Anspruchs verpflichtet.
Antwort 26.10.2023 von Saskia Ludwig CDU
Antwort ausstehend von Saskia Ludwig CDU
Antwort 13.09.2023 von Saskia Ludwig CDU
Die Qualität einer Demokratie zeigt sich insbesondere dadurch, wie die Meinung der Minderheit respektiert und in die Meinung der am Ende ausschlaggebenden Mehrheit mit einbezogen wird
Antwort ausstehend von Saskia Ludwig CDU
Antwort 04.11.2021 von Saskia Ludwig CDU
Ich vertrete dazu die Auffassung, dass in dieser speziellen Hinsicht wie auch im allgemeinen die Erfahrungen aus 1,5 Jahren Pandemie viel stärker in den aktuellen politischen Umgang mit Corona einbezogen werden müssten, als dies tatsächlich der Fall ist.
Antwort ausstehend von Saskia Ludwig CDU