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Setzen Sie sich dafür ein, dass Hürden beim IFG wie ein „berechtigtes Interesse“, hohe Kosten und der Ausschluss von Vereinen und Organisationen gestrichen werden?

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Sebastian Fiedler
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Frage von Sven L. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass Hürden beim IFG wie ein „berechtigtes Interesse“, hohe Kosten und der Ausschluss von Vereinen und Organisationen gestrichen werden?

Sehr geehrter Herr Fiedler,

mit Bestürzung habe ich von den geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz erfahren. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Auskunftsrechte künftig offenbar auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ fokussiert werden. Damit drohen nicht nur erhebliche Hürden für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch der Ausschluss von Vereinen, Initiativen, Stiftungen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen, die wichtige Beiträge zur demokratischen Kontrolle leisten.

Transparenz staatlichen Handelns ist für mich unverzichtbar. Gerade weil das Vertrauen in Politik und Institutionen bereits stark unter Druck steht, halte ich es für falsch, den Zugang zu staatlichen Informationen weiter zu erschweren.

Aus meiner Sicht sollte das IFG nicht eingeschränkt, sondern gestärkt werden. Staatliches Handeln muss nachvollziehbar bleiben, für Bürgerinnen und Bürger, Presse und Zivilgesellschaft.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur aktuellen Debatte rund um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Zunächst stelle ich gerne klar: Eine faktische Abschaffung des IFG, wie von vielen befürchtet, wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben!

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Diese Vereinbarung ist für uns klare Maßgabe.

Das Informationsfreiheitsgesetz ist eine demokratische Errungenschaft. Wer den Staat moderner machen will, darf Transparenz nicht abbauen. Eine Reform des IFG muss den Zugang zu Informationen einfacher, digitaler und schneller machen. Sie darf nicht die Kontrolle des Staates durch die Presse und die Zivilgesellschaftlich erschweren.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Dazu enthält das IFG nach unserer Einschätzung aber bereits heute notwendige Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange. 

Lediglich Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen müssen nochmal unter den Prüfstand gestellt werden. Eine Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger sowie für Presse und Zivilgesellschaft werden wir jedoch nicht mitmachen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Sorgen etwas nehmen.

Herzliche Grüße

Sebastian Fiedler

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